Warnung vor Softwaresammler.de

Dieses Thema im Forum "PC News" wurde erstellt von csmulo, 7. Juli 2009.

  1. Königsklasse

    Königsklasse Neues Mitglied

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    Korrigiert mich, wenn ich mich irre...

    Aber greift bei der Sache nicht das "Fernabgabe-Gesetz"?
    Im Bezug darauf kann in den AGBs stehen was will. Es gelten dann immer noch die Widerrufsrechte.
    Auch wenn man denen abgesprochen hat. Ein AGB steht nicht über dem Gesetz.

    @ feliciano

    Doch. Ich lese... Zwar nicht alles Wort für Wort, aber da eine AGB immer aufgeteilt ist, lese ich ganz besonders diese Punkte durch, wo man ersehen kann, wo es um Kosten geht.
    Denn... Wer einfach so bestätigt kann ganz schön auf die Fresse fallen... Dafür habe ich mein Geld zu lieb... ;-)
     
  2. texnterok

    texnterok Neues Mitglied

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    das denke ich auch...
    ich finde aber trozdem das man das zahlen und verträge abschließen im netz deutlich hervorheben müssen sollte,
    am bestern einheitlich,wie( schon vorhin erwähnt )bei jeder erotik seite zu finden ist .
    es bewegen sich ja nichtnur erwachsene menschen oder mit betrug rechnende menschen im netz.
    sondern auch welche mit ganz ganz blauen augen.:rolleyes:
    danke für deine message.
    ahoi
    daniel
     
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