Smartphone für Dienstzwecke ist steuerlich absetzbar

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von buntzinge, 14. Jan. 2016.

  1. buntzinge

    buntzinge News-Redakteur

    Registriert seit:
    6. Jan. 2016
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    33
    Wenn man nachweisen kann, dass man sein Smartphone nicht unwesentlich auch geschäftlich nutzt können die Anschaffungskosten steurlich abgesetzt werden.
    Man muss dem Finanzamt nur glaubhaft darlegen, dass das Smartphone auch wirklich auch beruflich genutzt wird.
    Beispielsweise kann der Arbeitgeber dies bestätigen. Ein Einzelverbindungsnachweis mit einer genauen Auflistung der Nutzung kann ebenfalls hilfreich sein.
    Wenn das Smartphone mehr als 487,90€ gekostet hat, müssen die Kosten über mehrere Jahre verteilt werden. Unter 487,90€ kann der komplette Betrag, in Abhängigkeit der Nutzung, in einem Jahr abgeschrieben werden.

    Quelle

    Benutzt ihr euer Smartphone auch beruflich? Würdet ihr in eurer Steuererklärung versuchen die Kosten geltend zu machen oder lohnt sich eventuell der Aufwand für euch nicht? :)
     
    sesambrot gefällt das.
  2. tomauswustrow

    tomauswustrow Super-Moderator
    Mitarbeiter Moderator

    Registriert seit:
    18. Sep. 2007
    Beiträge:
    6.421
    Zustimmungen:
    227
    Lohnt sich nicht .... ich bekomme alle 2 Jahre ein neues gratis von der Firma :D
     
  3. TMEAiAoE

    TMEAiAoE Guest

    Und das von dem, der mehr Handys als andere Leute Unterwäsche hat...
     
  4. Deadman

    Deadman Administrator
    S-Admin Moderator

    Registriert seit:
    17. Jan. 2008
    Beiträge:
    16.568
    Zustimmungen:
    413
    Ich hab mehr Handys als die meisten Menschen Unterhosen oder Tshirts oder Socken haben.

    Und mach des auch nicht über Steuer oder bekomme eins von der Firma.

    Bist ja nur Eifersüchtig weil deine keins stellt. :p

    LG
     
Die Seite wird geladen...