Rechtliches

Dieses Thema im Forum "Klingeltöne, mp3 & Musik" wurde erstellt von mamu4711, 7. Mai 2007.

  1. mamu4711

    mamu4711 Guest

    @all

    Vorweg falls ich hier falsch bin schmeißt mich ins richtig.:danke:

    Die Frage ist eigendlich.Ist es erlaubt von Lieder Klingeltöne zu erstellen oder greift auch hier das Urheberschutzgesetz.Ist egal ob mp3,wav oder sonstige Formate.Was sagt Jamba(I.K.E.A. is keinen Werbung für ein Möbelhaus aus Schweden)) und Konsorten dazu.

    Gruß mamu4711
     
    #1 mamu4711, 7. Mai 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Mai 2007
  2. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Apr. 2006
    Beiträge:
    41.926
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    1.040
    Es greift immer das Urheberrecht. Egal was du mit der Musik anstellst.

    Gerade bei Jamba wäre ich vorsichtig, den wer deren eigenen Töne kostenlos anbietet macht sich strafbar.

    Was anderes sind "normale" mp3 also Musik von Bon Jovi usw.

    Niemand wird dich wegen eines 30 Sekunden Klingeltons vor Gericht schleppen, nur weil du ein Lied, das dir gefällt ein Stück ausschneidest und für das Handy bearbeitest.

    Daher gilt hier im Forum ein Limit von max. 59 Sekunden.

    Ist aber eine rechtliche Grauszone.

    cu
    logofreax
     
  3. kangoobiturbo

    kangoobiturbo VIP Mitglied

    Registriert seit:
    23. Aug. 2006
    Beiträge:
    9.272
    Zustimmungen:
    440
    Urheberrecht greift eigentlich immer.

    Wenn du aber zum Eigenbedarf nen Klingelton aus einem legal erworbenen Musikstück machst, kann wohl nix passieren.

    Was Jamba und Konsorten sagen is schnuppe - die sind nur Händler - keine Rechte-Inhaber , außer bei selbst eingespielten Midis vlt.

    cu
     
  4. mamu4711

    mamu4711 Guest

    Hallo,

    Danke für die Antwort.:D :D :D :D

    Gruß mamu4711
     
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