o2 O2 LOOP S/M/L mit Online-Vorteil

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Kakao, 11. Aug. 2007.

  1. Kakao

    Kakao VIP Mitglied

    Registriert seit:
    5. Sep. 2006
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    3
  2. dudelove

    dudelove VIP Mitglied

    Registriert seit:
    2. Sep. 2006
    Beiträge:
    1.454
    Zustimmungen:
    1
  3. kangoobiturbo

    kangoobiturbo VIP Mitglied

    Registriert seit:
    23. Aug. 2006
    Beiträge:
    9.272
    Zustimmungen:
    440

    meines Wissens darf "geschenktes Startguthaben" schon noch verfallen - sobald du selbst etwas einzahlst darf das allerdings nicht mehr verfallen.

    cu
     
  4. Kakao

    Kakao VIP Mitglied

    Registriert seit:
    5. Sep. 2006
    Beiträge:
    357
    Zustimmungen:
    3
    In diesem Fall wären 30,00€ von mir und 20,00€ als Bonus von O2 weil ich eben 30,00€ aufgeladen habe, nur mal laut gedacht.
    Und dann steht bei denen wie weiter oben geschrieben. Das dürfte so, gar nicht dort stehen.
    Problem ist ja dieses, meine Frau möchte so eine Karte, weil einige Bekannte bei O2 sind.
    Hat einer einen Link zu dem Urteil?

    Edit: Wäre Das mit Genion Card S nicht besser?
     
  5. Aleterocker

    Aleterocker Mitglied

    Registriert seit:
    10. Okt. 2006
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Es verfällt auch nicht...

    Nach sechs Monaten ist das Guthaben nicht mehr nutzbar.
    Was das in Normaldeutsch bedeutet: Die Karte wird deaktiviert, O² muss das Restguthaben auszahlen.

    Da sieht man wieder wie "kulant" O² seinen Kunden gegenüber ist. Vodafone hat wegen dem Guthabenverfall ebenfalls vor Gericht verloren und räumt einem PrePaid-Inhaber immerhin ein Jahr Inaktivität ein.

    Ein Schritt nach hinten ist es bei O² trotzdem (natürlich für den Kunden), haben sie doch erst letztes Jahr dafür eine Ohrfeige kassiert.

    Und zu dem Gesetz..es gibt keine Spezialgesetze die sich damit befassen oder jemals befassen werden. Es gibt nur Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegen die vorgegebenen Parameter des BGB verstoßen.
     
Die Seite wird geladen...