Sonstige Einzugsermächtigung zurückziehen?

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Daniel_1984, 28. Nov. 2009.

  1. Daniel_1984

    Daniel_1984 Guest

    Hallo,

    Ich habe vor einigen Wochen meinem Mobilcom Vertrag gekündigt da dieser im April 2010 ausläuft! Die Kündigungsbestätigung hab ich bereits schriftlich erhalten nur hab ich vergessen bei der Kündigung die Einzugsermächtigung nach Vertragsende zu wiederrufen. Muss ich das noch machen oder ist das nun soweit okay da ich die Kündigungsbestätigung bereits erhalten habe?
     
  2. Clusterhead

    Clusterhead Guest

    Hallo!
    Sollte soweit eigentlich in Ordnung sein, da Du die Kündigungsbestätigung erhalten hast! Sollte danach noch irgendwas von Deinem Konto, aus z.B. unerfindlichen Gründen, abgebucht werden, kannst Du das innerhalb von 6 Wochen, jederzeit zurückbuchen lassen! Die Kündigung umfasst nicht nur Deinen Vertrag, sondern betrifft auch die von Dir gegebene Einzugsermächtigung! Da die ein Bestandteil, Deines Vertrags war.

    Gruss Clusterhead
     
  3. Daniel_1984

    Daniel_1984 Guest

    Alles Klar danke für die Info. Nun bin ich beruhigt:)
     
  4. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Aber bedenke, dass eventuell Gespräche außerhalb deines Freikontigentes, die du im April geführt hast, meist Anfang Mai in Rechnung gestellt werden.
    Geht ja net anders :D