Sonstige Arcor Internet Paket angedreht bekommen - was nun?

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Monty v3, 18. Apr. 2009.

  1. Monty v3

    Monty v3 Mitglied

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    Hallo,
    meine Freundin hat sich an der Straße von den Arcor abziehern anquatschen lassen.
    Sie haben ihr ne Kostenlose Handykarte für 6 Monate versprochen, wie Frauen nunmal sind sagte sie: Ja. ...
    Damit Arcor ihr die Karte auch zuschicken kann, schrieben sie ihre Adresse auf. Die Aktion ist etwa 1,5 Monate her.
    Heute kam dann der Postbote mit 3 Briefumschlägen und einem Paket von Arcor.
    Dadrin war dann einmal die Bestätigung für einen Arcor DSL 6000 zugang und in den anderen beiden waren jeweils ein Handyvertrag drin. Das Paket haben wir zugelassen aber vermute mal da wird das Modem und der ganze Kram drin sein..

    Hat jemand ähnliches erlebt? Ist das alles überhaupt gültig? Sie hat ja garnichts unterschrieben.
    Was nu?
    Wär dankbar für Infos ;)
    LG
     
  2. tasso95

    tasso95 Guest

    Arcor ist in der Beweispflicht. Sie müssen Beweisen das deine Freundin nur die Handykarte bestellt hat

    Wenn es ein Mündlicher Vertrag war, muss man ihn trotzdem unterschreiben
     
  3. Shroob

    Shroob Neues Mitglied

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    Also wenn sie wirklich nichts unterschrieben hat, dann würd ich sagen ist das ungültig. Vielleicht geht ihr mal damit zum nächsten Arcor-Laden, und lasst das prüfen. Und sie sollen dir auch zeigen, dass deine Freundin irgentetwas gebucht hat.
    Und am besten lasst ihr alles zu!
     
  4. tasso95

    tasso95 Guest

    Also, wenn deine Freundin die Wahrheit sagt (davon gehe ich aus) und nichts unterschrieben hat. Würd ich mal bei Arcor anrufen und mir eine Kopie vom angeblichen Vertrag zu schicken lassen
     
  5. shadow2209

    shadow2209 Guest

    Was? Man muss mündliche Verträge unterschreiben? Wo ist denn dann der Sinn von einem mündlichen Vertrag?

    Sollte wirklich ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein ist dieser natürlich gültig. Es wird aber durch die Tatsache erschwert das Arcor beweisen muss das ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist und dies ist ohne Zeugen beinahe unmöglich.

    Grüss
     
  6. tasso95

    tasso95 Guest

    @shadow

    ich hab das in der Zeitung gelesen.

    Verträge bedürfen der Schriftform. Sonst gibt es doch keinen Beweis, dass man den Vertrag abgeschlossen hat. Da könnte ja "Hinz und Kunz" im Namen andere Leute irgendwo anrufen und Verträge abschliessen.
     
    #6 tasso95, 18. Apr. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Apr. 2009
  7. shadow2209

    shadow2209 Guest

    Ist trotzdem falsch. So gut wie jedes mal wenn du etwas kaufst kommt ein mündlicher Vertrag zu stande! Hier mal ein Beispiel:

    "Hallo ich hätte gerne ein Kaugummi"
    "Ok das macht 10 Pfennig"
    "Danke, auf Wiedersehen"

    Oder holt bei dir die Verkäuferin da immer einen Vertrag raus?

    "Hier bitte unterschreiben Sie?"

    Dein Edit ist komplett falsch. Verträge MÜSSEN nicht SCHRIFTLICH erfolgen. Für was gibt es mündliche und stillschweigende Verträge?

    So wie sich das anhört hast du mit deinen 13 Lenzen noch keine Ahnung von Verträgen!

    Gruss
     
  8. Drigaaz

    Drigaaz VIP Mitglied

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    Also,

    mündliche Vertrage sind gültig, müssen aber ggf. innerhalb 3 Wochen unterschrieben werden.
    Mündl. Verträge wie an der Kasse sind in einer anderen Kategorie einzuordnen und brauchen nicht unterschrieben werden.

    Btt.:

    Schreib denen einen Brief(aber per Einschreiben mit Rückantwort) mit der Bitte dir die Kopie des Vertrages zuzuschicken. Dann solltet ihr prüfen ob er überhaupt unterschrieben ist(sicher ist sicher).
    Ihr könnt auich zur Verbraucherzentrale gehen und dort um Rat bitten.
    Ist sehr schwierig von außen dort speziell Tips zu geben.


    mfg. Dri
     
  9. tasso95

    tasso95 Guest

    @shadow

    Ein bisschen Ahnung von Verträgen hab ich schon, weil ich das Thema grad in Sozialwissenschaft habe.
     
  10. Monty v3

    Monty v3 Mitglied

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    So, Problem ist gelöst, haben bei Arcor angerufen und die sagten das sowas in letzter Zeit öfter vorkommt.
    Da sind irgendwelche Idioten die Ihre Provision kassieren wollen und machen falsche Verträge. Der Mensch an der Hotline war super freundlich und war alles kein Problem. Er würde natürlich auch rechtliche Schritte gegen diesen "Mitarbeiter" einleiten :D
    Naja trotzdem danke für die hilfe :)
     
  11. se7enthson

    se7enthson VIP Mitglied

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    Selbst wenn nicht, den Vertrag hätte Sie auch innerhalb von 14 Tagen kündigen können.
     
  12. Meiner Einer

    Meiner Einer Vertrauensmitglied

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    Wie war das doch gleich nochmal?

    Läuft das nicht unter Haustürgeschäft ? - Dann beachte man die folgende Textstelle:
    Und steht dem Verbraucher nicht das Widerrufsrecht zu? Dann siehe auch Widerrufsbelehrung

    Aber auch wenn das Problem ja nun mittlerweile gelöst ist - so etwas kann immer wieder vorkommen. Und nicht jede Firma reagiert dann gleich so verständnisvoll wie in diesem Fall.
     
    #12 Meiner Einer, 21. Apr. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 21. Apr. 2009
  13. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Ums nochmal kurz hervorzukramen.... Ja, bei "Anquatschen auf der Straße" gilt das 14-Tägige Widerrufsrecht.

    Paragraph § 355 BGB legt fest:

    "Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält."

    sowie:

    "Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, (...)"

    Hat die Bekannte also nichts unterschrieben, wird sie wohl auch nichts mitbekommen haben, also auch keine Widerrufsbelehrung - es greift Zitat 1.
    Inwiefern Zitat 2 jetzt auf die DSL-Hardware anzuwenden ist, kann ich nicht genau sagen. Hat sie keine schriftliche Widerrufsbelehrung bekommen, ist es auf jeden Fall anwendbar... Wenn sie eine hat (eventuell iin Verbindung mit einer Unterschrift für den DSL-Vertrag), dann wohl nicht, aber da bin ich mir gerade nicht so ganz sicher :)... Auf die SIM-Karten ist es auf jeden Fall anwendbar..

    Für die Zukunft, einfach nicht annehmen oder mit Beweisschein für euch umgehend zurück schicken....

    Nur, um es mal noch aufzuklären...

    (Ich hoffe, ich habe nichts übersehen^^)
     
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