Sonstige was ist ein V3ROHS ?

Dieses Thema im Forum "Motorola Forum" wurde erstellt von sjuelich, 10. Nov. 2008.

  1. .me

    .me VIP Mitglied

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    Bei solchen Leuten würde ich gleich den iBäh-Beschwerdeweg gehen.

    Mit dem kann man nicht einig werden, weil
    der ist ja noch nicht einmal der deutschen Räschdschraipunk mächtig.



    Oder sollte das ein Beitrag zum heutigen Beginn der Kampagne sein?
    Na dann - Helau und Ahoi

    Fastnacht ist für uns gar keine Frage,
    wir sind die Narren - alle Tage.
     
  2. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Geil...wie die immer gleich mit verklagen drohen...kein Wunder das so viele Kinderschänder frei rumlaufen. Die Gerichte müssen sich mit so einem Mist rumschlagen.

    Im Ernst. Verklagen oder zum Anwalt rennen wird in dem Fall nichts nutzen. Wer wirklich glaubhaft versichern kann, das es ein Schreibfehler war und er selber keine Ahnung davon hat fällt man hinten runter.

    Sowas muss man im guten klären. Also entweder ein Teil des Geldes zurück oder halt solange auf den Verkäufer einreden bis er merkt, das es sein Fehler war und man wirklich ein V3x kaufen wollte und nicht irgendein V3.

    cu
    logofreax
     
  3. sjuelich

    sjuelich Neues Mitglied

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    Ich hab es schon probiert, aber in diesem Fall stellt er sich quer.

    Ich muß jetzt erstmal abwarten, was eBay unternimmt.
     
  4. BlackyP

    BlackyP VIP Mitglied

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    Sorry, aber die Reaktion auf so eine E-Mail ist entsprechend ausgefallen.
    ... sowas sollte doch etwas feinfühliger angegangen werden ;)
    Ob das bei seinem "Altersdurchschnitt" überhaupt möglich ist, wäre eine weitere Frage wert. :mad:

    Ich sag mal ... ungünstige Karten.
     
  5. knoetter

    knoetter Neues Mitglied

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    :eek::rolleyes: Ich als alter Ebayer kann da nur feststellen:
    Was er glaubt,interessiert niemand,für seine Beschreibung ist er allein verantwortlich!
    In seiner Beschreibung taucht 3x V3x auf und nur einmal ganz unten V3...:rolleyes:
    Ich geh´ mal verschärft davon aus,dass ein Gericht ggf. das auch so sehen wird.Die Email von dem Typen ist eh der Hammer...Er plustert sich auf,um seinen Gegner einzuschüchtern!Da ist garnix dahinter.:rolleyes:
    Bin echt gespannt auf die Antwort von Ebay!:D
     
  6. sjuelich

    sjuelich Neues Mitglied

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    Vor kurzem sind seine Antworten in mein E-Mail-Postfach geflattert:


    1. Antwort auf meine E-Mail:

    Hallo stee-jay,

    so mister supperschlau ersteins vorne weg das handy hat eine 2 mega- kammera 2 tens sagen sie mir bitte was noch an der kammera fehlt sie beobachten 7 tage das handy im internet dann spielen sie solange damit rum bie der code reingeht den das handy war offen nach 2 wochen kommen sie daher und sagen ich habe sie geteuscht nur weil sie vieleicht keinen gefallen mehr an den handy haben ich muss wohl davon ausgehen das sie mich teuschen wollen
    habe heute mit meiner rechtsberatung telefonisch kotakt aufgenommen ich lass es drauf ankommen .
    was sie hier abziehen ist eine bodenloße frechheit. sie meinen wohl gegenstänte die ihnen nicht mehrgefallen tauschen sie einfach um!!!

    - fisch010_1​


    2. Antwort auf mein "Unstimmigkeit online klären":

    Hallo stee-jay,

    Sehr geehrter herr stee-jay habe von ebay gerade eine nachricht erhalten das ich sie betrogen hätte jetzt reichts mir werde den fall jetzt meinen anwalt übergeben. lasse mich von ihnen bei ebay und anderen nicht als lügner und teuscher hinstellen .

    - fisch010_1​



    Ich werde wohl oder übel die Anwalts-Variante zur Klärung des Falles wählen müssen!?
    Der Kerl sieht auch kein Einsehen.

    Ich bin schon mal schlauer geworden...Ich biete nur noch nach persönlicher E-Mail-Bestätigung, dass es sich auch wirklich um den Artikel handelt, den ich kaufen möchte bzw. den der Verkäufer verkaufen möchte...
     
  7. sjuelich

    sjuelich Neues Mitglied

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    Antwort von eBay:

    Hallo stee-jay,

    Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen

    - fisch010_1​


    Antwort von Verkäufer:

    Hallo stee-jay,

    Hier verkaufe ich ein gebrauchtes Motorola RAZR V3 in guten Zustand.Das komplette Orginal Zubehör ist mit dabei.Privatverkauf daher ohne Haftung / Garantie lesen sie mal was in meinen inserat steht wo ist da v3x wollen sie mich verarschen !!!aber den rest gibts später

    - fisch010_1​


    Jetzt meine Antwort:

    Hallo fisch010_1,

    Das wird wohl noch ein Gericht entscheiden müssen! Ich habe alle Beweise gesichert und lege diese erstens der Verbraucherzentrale und zweitens einem Anwalt vor!

    Mfg

    Steffen Jülich

    - stee-jay​



    Hallo,

    Machen Sie sich erstmal schlau, ob das Handy wirklich eine 2 Megapixel-Kamera hat...schauen Sie aber unter V3 bzw. V3r...nur ein Tipp am Rande!!!
    In der Artikelüberschrift sollten Sie vielleicht auch nochmal lesen, da steht sogar ein x hinter dem V3 - sie sollten kontrollieren, was Sie als Eingabe per Tastatur schreiben - wäre nur von Vorteil!!!
    V3 und V3r haben nur eine VGA-Kamera!!!! V3x hat eine 2 Megapixel-Kamera!!! - Sie schreiben in der Artikelbezeichnung "Kamera: ab 2 Megapixel" - Sie sollten schauen, wo Sie die Häkchen in der Angebotserstellung setzen!!!

    Ich werde Ihnen später noch eine kurze Info zukommen lassen, was die Verbraucherzentrale und der Anwalt für eine Meinung vertreten.



    Mfg


    Steffen Jülich


    Bin einfach nur stinksauer! Wenn der denkt, er kann mich einschüchtern, wird es wohl einen Gerichtstermin geben...Dafür ist mir zwar die Zeit zu schade, aber er legt´s noch darauf an?!
     
    #27 sjuelich, 11. Nov. 2008
    Zuletzt bearbeitet: 11. Nov. 2008
  8. Dumba

    Dumba VIP Mitglied

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    Stimmt, danke, haha, rechnen kann ich auch nicht mehr so gut, :)
     
  9. sjuelich

    sjuelich Neues Mitglied

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    Schaut mal in SEINEM Bewertungsprofil, da gibt´s eine Bewertung mit dem markanten "supper" drin!?! - Bietet der etwa bei sich selbst?!

    Negative Bewertung
    Ware entspricht nicht der Beschreibung!Sachverhalt wird z.Zt.anwaltlich geprüft!
    Käufer: stee-jay ( 257 ) 11.11.08 22:49

    *Antwort von fisch010_1 (12.11.08 15:07):
    vielen dank für die supper bewertung damit ereichen sie nur das gegenteil
    oErgänzungskommentar von stee-jay (16.11.08 23:45):
    Drohungen helfen Ihnen auch nicht weiter!!!

    Motorola RAZR V3x Handy (Nr.260301923183) EUR 48,50 Artikel aufrufen



    Positive Bewertung supper ebayer
    Käufer: 9721_schmidt ( 1 ) 07.11.08 20:52
    Gasbräter Landmann 2 Flammig (Nr.260308232333) EUR 53,00 Artikel aufrufen


    Vielleicht bin ich jetzt einfach nur voreilig mit meiner Vermutung oder voreingenommen?!
    Wie kann man das herausbekommen? Kann ich diesen Verdacht bei eBay äußern, damit die der Sache nachgehen?!
     
    #29 sjuelich, 17. Nov. 2008
    Zuletzt bearbeitet: 17. Nov. 2008
  10. knoetter

    knoetter Neues Mitglied

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    :rolleyes: Das würde ich an Deiner Stelle nicht tun...Ist viel zu vage!
    Aber was lernen wir daraus?:confused::rolleyes: Immer die Beschreibung komplett und aufmerksam durchlesen,seit ich mir das angewöhnt habe (nach einigen bitteren Erfahrungen),bin ich auf der sicheren Seite!:D Ich lese meistens sogar die Bieterliste,da fällt auch schon auf,wenn einer den Preis pusht...:rolleyes: