Allgemein Wann darf ich ein Handy zurückgeben?

Dieses Thema im Forum "Nokia Forum" wurde erstellt von makkus, 21. Okt. 2008.

  1. makkus

    makkus Neues Mitglied

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    Ja wie die meisten mitbekommen haben ist mein supermegatolles N95-2 das 2te mal in der Reperatur :mad: erst der Lautsprecher nun der Display... nun stelle ich mir die frage... ca. 3 Monate 2 mal kaputt --> 24 Monate x-mal kaputt ?

    Wann darf ich ein Handy zurückbringen ohne das ich es wieder und wieder repariert haben möchte oder bin ich daran gezwungen.

    Habe einen Base Mietvertrag über 25 € die für alleine das Handy anfallen + 25 € der Vertag. Dementsprechend bin ich bissl gereizt was es in Sachen Handy angeht

    LG makkus
     
  2. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Nach der 3. Reparatur wegen deselben Problems hast du ein Recht auf Minderung oder Wandlung.

    Bei dir ist das jetzt 2x wegen verschiedener Defekte zurück gegangen. Daher musst dich noch ein wenig gedulden oder auf Kulanz hoffen.

    Da wirkt ein Besuch im Base Laden oft wahre Wunder. Man muss halöt freundlich bleiben und aufzeigen warum man sein Handy so dringend braucht.

    cu
    logofreax
     
  3. makkus

    makkus Neues Mitglied

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    Und wie lange geht das ? Soweit ich weis ändert sich ja nach einem Jahr da was, was die Garantie betrifft. Ich meine die wird dann nur noch zu sog. Gewährleistung. Kann mir das einer genauer erklären ?

    LG makkus
     
  4. csmulo

    csmulo VIP Mitglied

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    Diese Frage stellt sich bei Mietverträgen zum Glück nicht.
    Da hat man immer sofortigen Anspruch, freundlich aber bestimmt geltend zu machen.
    Das Problem der Reparatur hat der Vermieter und nicht der Nutzer.
    mfg
    csmulo
     
  5. Monty v3

    Monty v3 Mitglied

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    hab auch ein problem mit meinem n95-2 gehabt, der slider hing immer in der mitte der tastatur fest, ging aber beim drücken ganz hoch...da es aber ein slider und kein pusher ist, ist es ja eigentlich ein defekt, oder?
    das harken ist jetzt weg, nur iist seit dem die ganze rückseite des vorderen teils verkratzt..man sieht richtig grade kratzer da wo es vorbei ge"slided" ist..
    schicken die mein handy ein oder wie läuft das?
    mfg
     
  6. bitboy0

    bitboy0 Mitglied

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    Vorsicht! Ein Mietvertrag ist kein Kaufvertrag! Für einen Kaufvertrag gilt diese Regel mit den erfolglosen Reparaturen. Da mußt du mal genau nachlesen was im Vertrag steht.

    gruß
     
  7. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Daher sage ich ja, das man am besten mal mit dem Handy in einen Shop von Base gehen soll.

    In einem persönlichen Gespräch ist oft mehr möglich als per Telefon ;)

    cu
    logofreax
     
  8. [ExiTuS]

    [ExiTuS] VIP Mitglied

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    Gewährleistung:
    Du kaufst eine Ware und hast 24 Monate Gewährleistung. D.h. der Verkäufer muss zwei Jahre lang (je nach Warenart) die "Funktionstüchtigkeit" der Ware gewährleisten.

    Garantie:
    Die Garantie ist lediglich eine freiwillige Leistung des Herstellers!

    Beweislastumkehr:
    Sollte eine Ware in den ersten 6 Monaten defekt gehen, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Fehler noch nicht beim Kauf vorlag. Nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler doch vorlag.

    Austausch der Ware oder Rücktritt vom Kaufvertrag:
    Einen Austausch könnte man im Reparaturfall nur fordern, wenn die Kosten für ein Neugerät im Gegensatz zu einer Reparatur unverhältnismäßig hoch ausfallen würden. Das tun sie aber so gut wie fast immer, von daher wird in den meisten Fällen erst instand gesetzt. Erst nach der dritten fehlgeschlagenen Reparatur des selben Mangels hat man Recht auf Austausch oder Rücktritt.

    [ExiTuS]
     
  9. bitboy0

    bitboy0 Mitglied

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    @Exitus
    Stimmt alles, aber er hat das Gerät nicht gekauft ... Es ist gemietet und da gilt alles noch wieder anders.

    Grundsätzlich hat man bei einer Mitesache aber sogar MEHR Rechte.

    gruß
     
  10. GSMFuzzy

    GSMFuzzy VIP Mitglied

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    Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Es kommt eben drauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.
     
  11. bitboy0

    bitboy0 Mitglied

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    In einem Mietvertrag mit Verbrauchern ist vieles vom Gesetzgeber so vorgegeben das es per Vertrag auch nicht zu dessen Ungunsten verändert werden kann. Zwar steht oft dies und das im Vertrag, aber das eine Klausel auch tatsächlich wirksam ist kann man deshalb nicht unbedingt wissen.

    gruß
     
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