Eingabegeräte Probleme bei Reklamation Tastatur

Dieses Thema im Forum "Hardware" wurde erstellt von Gärrit, 24. Nov. 2010.

  1. Gärrit

    Gärrit Neues Mitglied

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    hab mal eine kurze frage - wußte nicht,wo ich die sonst anders loswerden kann.

    Ich habe mir eine Tastatur gekauft, die recht teuer war ABER leider verspricht absolut nicht den Aussagen vom Verkäufer (Online Shop - nicht Ebey)
    Wollte das Ding zurück schicken - und wurde vom Händler aufgeklärt, das ich keine möglichkeit mehr zum Widerruf habe, weil frist abgelaufen ist. habe das vor zwei wochen gekauft, Tastatur kam erst nach 1 1/2 Wochen und ich dachte ich kann, ab dann reklamieren, wenn es bei mir angekommen ist - anders kann es ja eigentlich auch nicht gehen.
    habe was interessantes gelesen, dass es bei Widerufsrecht eine neue Regelung gibt (verstehe allerdings nicht so genau -> Schriftform muss das vorliegen - also mit der Rechnung im Paket ODER bei als Bestsellung online abgeschlossen habe?)

    Ich habe bei Bestellung definitiv nichts von Wideruf gelesen - und als das Paket kam und mir dann das vorlag mit der Rg muss dass doch dann ab da mit der Frist gelten?

    Bei Wiki steht auch - es muss in Textform vorliegen...

    - kann ich mich jetzt wehren, weil Wideruf erst mit paket in Schriftform vorlag? oder weil paket eh so spät kam, dass ich ja gar keine chance hab , rechtzeitig zu reklamieren???

    Hat einer von euch sowas schon mal erlebt? Will wg der Rg summe nicht zum anwalt und es gab im Web auch keine negativen Bewertungen über Händler, deshalb weiß ich nicht genau, ob ich da überhaupt im REcht bin oder sowas üblich ist?!

    wer weiß hilfe?
     
  2. csmulo

    csmulo VIP Mitglied

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    Die Widerrufsbelehrung muss wirklich in Schriftform vorliegen, erst dann beginnt die Frist zu laufen.
    Abgesehen davon erst nach Erhalt der Ware!

    Genaueres wirst du mit Sicherheit im Fernabsatzgesetz und BGB finden!
    mfg
    csmulo
     
  3. Gärrit

    Gärrit Neues Mitglied

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    Hallo Csmulo,

    Danke für Deine Rückmeldung. Dann habe ich das mit der Schriftform ja wenigstens richtig verstanden und sollte damit ja definitiv im Recht sein !
     
  4. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Meines Wissens nach, beginnt die Widerrufszeit mit Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (Breif, Email, Fax, ...), jedoch nicht vor Erhalt der Ware.

     
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