Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung

Dieses Thema im Forum "PC News" wurde erstellt von Clusterhead, 8. Feb. 2010.

  1. Clusterhead

    Clusterhead Guest

    Hallo Zusammen!
    Und erneut eine schwere Schlappe für die Musikindustrie im Kampf gegen Filesharer!

    Weil einer Frau eine Tauschbörsennutzung nicht konkret nachgewiesen werden konnte, ist die Musikindustrie in Deutschland mit einer Klage gescheitert. Da auch die Söhne der Angeklagten Zugang zu dem Internetanschluss hatten, muss sie 1.500 Euro Geldstrafe nicht zahlen.

    Das Amtsgericht Mainz sprach eine Frau in einem Strafverfahren frei, weil ihr persönlich eine Tauschbörsennutzung nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil (Aktenzeichen: 2050 Js 16878/07.408ECs) vom 24. September 2009 wurde jetzt im Magazin MMR - MultiMedia und Recht vom Verlag C.H. Beck veröffentlicht. Mehrere Musikkonzerne hatten Anzeige erstattet, weil unter der IP-Nummer der Beschuldigten insgesamt 3.780 Musikdateien angeboten worden seien. Zwei Musikdateien wurden zur Beweissicherung heruntergeladen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden vier PCs und eine externe Festplatte beschlagnahmt.

    Die Angeklagte hatte erklärt, dass an dem genannten Tag ihr Ehemann und ihre zwei Söhne von der gemeinsamen Wohnung aus Zugang zum Internet hatten. Sie befand sich zur Tatzeit an ihrem Arbeitsplatz. Einer der Computer im Haushalt war zudem durch ein Passwort geschützt gewesen, das von den Strafverfolgern nicht zu ermitteln war. Die Anschlussinhaberin machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und belastete ihre Angehörigen nicht.

    Das Gericht entschied: "Insgesamt konnte daher nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Angeklagte... den Titel... zum Download angeboten hatte." Als Täter kämen auch die Familienangehörigen in Betracht. "Die Angeklagte war daher aus tatsächlichen Gründen freizusprechen." Zuerst war die Besitzerin des Anschlusses zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Einspruch gab ihr das Gericht jedoch recht und entschied im Zweifel für die Angeklagte. Das Urteil in dem Strafgerichtsprozess ist rechtskräftig.

    Zivilgerichte lassen solche Begründungen gewöhnlich nicht gelten. Hier gilt meist die Haftung des Halters eines Internetanschlusses, der so gesichert sein muss, dass illegale Tauschbörsennutzung nicht möglich ist. (asa)


    Quelle: golem.de Ohne Beweis keine Verurteilung für Tauschbörsennutzung - Golem.de


    Gruss Clusterhead
     
  2. Samus Aran

    Samus Aran VIP Mitglied

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    "Der Anschluss muss wegen illegalem Kram gesichert werden"
    So ein Schwachsinn. Wenn die mir jetzt sagen könnten, wie ich meinen Router dazu dressiere, nur "legalen" Datenverkehr durchzulassen, würde ich das vielleicht sogar machen.
     
  3. Aufsehenerregender

    Aufsehenerregender VIP Mitglied

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    Mir ist diese Musikindustrie eh ein Ärgernis:
    Beim Kauf von Speichermedien gehen direkt umsatzanteilig ein Teil an die Musikindustrie.
    Auflistung, was die Künstler anteilsmäßig bekommen, ohne dass der Nutzer jemals urheberrechtlich geschütztes Material genutzt hat:
    USB Stick, SD-Karte 10Cent
    Drucker 4 - 70 €
    Scanner 12,50 Euro
    Multifunktionsgeräten 15 Euro
    CD-Brenner 7,50 €
    PC 13,65 + 19% UST = 16,24€
    DVD-Brenner 9,21 €
    DVD-Rekorder 9,21 €
    MP3 Player 1,28 € / 2,56 €
    Festplattenrekorder 18,42 €
    Multifunktionsgeräten 38,35 - 613,56 €
    MP3-Handys 2,56 €
    Laser-Multifunktionsgerät/Kopierer 25,00 €
    Kassettenrekorder 1,28 Euro
    DVD-Rohling 17 Cent
    CD-Rohling 7,2 Cent


    Das wäre, wie wenn damals Automobilhersteller für die Pferdekutschen pro verkauftem Auto etwas abgeben hatten müssen, damit diese Industrie auch ja nicht darunter leidet.
    Heute braucht Britney Spears oder andere Künstler eben diese Millionen so dringend, dass die Musikindustrie mit allen Mitteln versucht, den Leuten das Geld aus den Taschen zu reißen.

    Weiß eigentlich jemand, was mit den Machern von Pirate-Bay geworden ist?
    Hier muss endlich mal für Gerechtigkeit gesorgt werden.
     
  4. azidburn

    azidburn Mitglied

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    Am 16. November wurde der Tracker der Pirate Bay abgeschaltet.[19] Bereits im Vorfeld wurden alternative Strukturen aufgebaut und der Schwarm dezentralisiert. Die Betreiber schrieben dazu: "Now that the decentralized system for finding peers is so well developed, TPB has decided that there is no need to run a tracker anymore, so it will remain down! It’s the end of an era, but the era is no longer up2date."[2] („Weil das dezentrale System so gut funktioniert, brauchen wir keinen Tracker mehr und TPB bleibt offline. Das ist das Ende einer Ära, aber die Ära ist nicht mehr aktuell.“[20])

    Quelle Wikipedia
     
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