Base iPhone 4 mit Base Vertrag - Rückgaberecht geltend machen

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Handy9999999999, 29. Apr. 2011.

  1. Handy9999999999

    Handy9999999999 VIP Mitglied

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    Meine Freundin hat sich vor 3 Tagen ein iPhone 4 mit einem Eplus vertrag im Eplus shop abgeschlossen. Sie kommt leider mit dem Handy nicht so klar naia ka. Jetzt will sie den Vertrag und das iPhone 4 zurück geben also dieses Widerrufsrecht gelten machen.

    OK sie war im Shop und sie sagen nein sie nehmen es nicht mehr zurück da des iPhone Aktiviert ist !.

    Hat er recht oder unrecht ? könnt ihr mir und ihr helfen ! und wie man es am besten machen kann ?

    Hier hab ich auch gelesen das man es zurückgeben kann ohne Grund :
    Hilfe fr E-Plus Kunden und Interessenten: E-Plus Info-Center - eplus.de

    Danke im vorraus !
     
  2. crims

    crims VIP Mitglied

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    Das Widerrufsrecht gilt nur bei Online Vertragsabschluss, nicht bei Vertragsabschluss in einem Shop.
     
  3. der-hamster

    der-hamster VIP Mitglied

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    Ich glaube mein " Vorschreiber" hat recht. Ruf die Hotline an, erkläre freundlich das Problem und sieh was die sagen.
     
  4. Handy9999999999

    Handy9999999999 VIP Mitglied

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    Ok werd ich ich mal schauen. Danke nochmals. Naia wenns net geht ihr Pech ! meins konte ich ohne Probleme bei Tmobile abgeben naia selbst schuld wenn sie mir eins mit Antennenfehler bzw. Antennenbug verkaufen xD November.2010.
     
  5. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt tatsächlich nur bei Veträgen, die per Fernabsatz oder an der Haustür abgeschlossen wurden. Das heißt also, bei Veträgen über Telefon, Internet, im Baumarkt oder eben an der Haustür.
    Ein gesetzliches Widerrufarecht hat man also nicht im Shop. Nimmt ein Shop Geräte zurück bzw. widerruft auf Kundenwunsch Verträge, ist das eine reine Kulanzleistung des Shops.

    Ebenso verhält es sich in anderen Bereichen. Das beispielsweise die Modeketten wie H&M und C&A Fehlkäufe oder Sachen, die plötzlich doch nicht gefallen zurück nimmt oder umtauscht, ist eine reine Kulanzleistung des Ladens. Verpflichtet zu einer Rücknahme sind sie nur dann, wenn ggf. offensichtlich fehlerhafte Ware verkauft wurde oder dergleichen. Ein einfaches "Passt doch nicht" oder "Gefällt mir doch nicht" ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben und muss auch vom Shop nicht gemacht werden. Es ist also reine Kulanz.

    Leider hat sich das in den Köpfen vieler Verbraucher so eingenistet, dass sie denken, die Läden wären verpflichtet, die 14 Tage Widerrufsrecht zu gewähren. Sind sie aber nicht ;)

    Gerade Handys sind so eine Sache. Wenn das iPhone bereits aktiviert ist, ist es ja nicht mehr neu. Zudem wurde es ein paar Tage benutzt, was den Wert ebenfalls schmälert. Der Laden kann es also de facto nicht mehr als Neugerät verkaufen. Ebenso wäre das bei anderen Geräten.

    Vereinfacht gesagt, kann der Shop selbst dann, wenn er es zurück nehmen würde, eine Wertminderung geltend machen und diese in Rechnung stellen. Das kann übrigens auch jeder Online-Shop oder anderes Unternehmen, die vom Gesetz her die 14 Tage gewähren müssen. 14 Tage Widerrufsrecht bedeutet nicht, dass man das Gerät oder die Sache ausgiebig testen kann und dann zurück gibt. Ist eine Wertminderung zu verzeichnen, kann diese in Rechnung gestellt werden.
    Das Widerrufsrecht ist ja nur dazu da, die Ware so zu begutachten und zu testen, wie es in einem Laden möglich gewesen wäre - mehr aber auch nicht...
     
  6. Handy9999999999

    Handy9999999999 VIP Mitglied

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    Ok Danke.

    So meine Freundin hat sich schlau gemacht und hat es versucht aber nichts zu machen. Naia ihr Pech so was sollte man sich halt vorher im Geschäft angucken und sich über des Handy informieren

    Danke an alle die mir geholfen haben.

    erledigt.
     
  7. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Tja, so ist es nunmal...
     
  8. treee111

    treee111 Guest

    hab dazu noch ne ähnliche Frage: wenn ich z.b im Saturn nen PC oder Handy oder Kamera kaufe und dieses Gerät dann zuhause aufmache und ausprobiere, kann ich es dann noch zurückgeben? Bzw. ist der Laden dazu verpflichtet es zurückzunehmen oder ist das auch nur Kulanz zu Gunsten des Kundens?
     
  9. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Wenn du das gerät in einem solchen Makrt (oder auch in jedem anderen Laden oder Shop) gekauft hast, ist es reine Kulanz seitens des Verkäufers.

    Ladengeschäfte und Märkte fallen nicht unter das Fernabsatz- oder Haustürgeschäft und damit auch nicht unter die Verkaufswege, bei denen es ein gesetzlichen Widerrufsrecht gibt.

    Wie bereits oben erwähnt, selbst H&M, C&A, New Yorker, Orsay und Co. sind nicht verpflichtet, die 14 Tage zu geben. Sie tun es, wie MediaMarkt und Saturn meiner Erfahrung nach auch, trotzdem. Sie müssen es aber nicht.
     
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