Sonstige Handyvertrag Abschließen und ein anderer zahlt

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Nachtigall2010, 26. Nov. 2009.

  1. Nachtigall2010

    Nachtigall2010 Super-Moderator
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    Hallo.
    Ich hab mal so ne Frage.
    Bsp. Ich Schließe nen Vertrag ab.
    Mein Kumpel Zahlt diesen Vertrag.
    Da er selber kein machen kann.
    WIe sieht das mit dem Rechtlichen sachen aus?

    LG Nachtgall
     
  2. Spinatlasagne

    Spinatlasagne VIP Mitglied

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    welche rechtlichen Sachen genau?

    solange er das bezahlt - kein Problem

    **

    erst wenn nicht - dann Problem :D
     
  3. Gecko

    Gecko Guest

    Du machst den Vertrag,Kumpel zahlt,wenn nicht,du bist der Vertragspartner und darfst dann weiterzahlen.:D
     
  4. Nachtigall2010

    Nachtigall2010 Super-Moderator
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    Okey Von der Rechtlichen seite ist das also ok.
    Kann man das irgendwie auch Vertraglich Festhalten damit wenn es mal Probleme gibt ich ihn damit quasi zur verantwortung ziehen kann?
    Der der will seine Kontonummer angeben.
     
  5. BerGaMont

    BerGaMont VIP Mitglied

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    Ich würde das nicht machen. Das kann schnell nach hinten losgehen und dann bist Du derjenige mit dem negativen Schufaeintrag. Versuch mal dann noch irgendwo einen Handyvertrag abzuschließen oder irgendein Internetkram. Never
     
  6. Gecko

    Gecko Guest

    Erstmal,du bist der Vertragspartner des Händlers/Providers von dem das Handy bezogen wird und das bleibst du rechtlich bis der Vertrag erfüllt ist von deinen Kumpelgeschichten wollen die nix wissen,die halten sich immer nur an dich,egal was du für Unterverträge mit deinem Kumpel abschließt.;)
     
  7. tribuner12

    tribuner12 VIP Mitglied

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    Es sei denn Ihr vereinbart in dem Vertrag eine Bürgschaft -> auf deinen kumpel
    --> das geht aber nicht da er keine 18 ist

    Die einzige möglichkeit wäre einen Vetrag zu schließen (zwischen dir und deinem kumpel),
    der Beinhaltet das ihm jegliche, mit dem vertrag verbundenen kosten, zur last fallen.

    ---> vobei du dann noch beachten musst das du von seinen Eltern eine schriftliche erlaubnis bekommst, da er nicht volljährig ist und sich an keinen Vertrag den er alleine abschließt halten muss.

    also wirklich guten rechtlichen Schutz gibts nicht. hoffe es hilft dir trotzdem

    lg tribuner

    PS: auch dann zieht der Provider dich heran, du musst zahlen aber kannst den Betrag bei deinem (dann wahrscheinlich nicht mehr Kumel) einklagen ;)
     
  8. BerGaMont

    BerGaMont VIP Mitglied

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    Und dann können auch gleich seine Eltern den Vertrag für ihn machen :D
     
  9. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    An sich ist es, wie bereits gesagt wurde, kein Problem, eine andere Kontonummer bzw. einen anderen Kontoinhaber anzugeben. Das juckt den Anbieter eigentlich überhaupt nicht, wer da dann zahlt - hauptsache die Rechnungen werden beglichen...

    Du solltest dir aber vor Augen führen, dass im Falle der Nichtzahlung immer du als Vertragsinhaber der Blöde bist. Sollte dein Freund also aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zahlen können zahlen wollen (Freundschaft beendet, ect.), wirst du zur Rechenschaft gezogen und bekommst die Mahnungen inklusive Inkasso und Schufa und was eben alles dazu gehört. Da interessiert es nämlich dann auch keinen, wer das rein theoretosch bezahlen soll, du als Inhaber bist und bleibst der, der für den Vertrag verantwortlich ist.

    Ich habe dieses KOnstrukt selbst schon oft gesehen, bei vielen geht es gut und klappt ohne Probleme. Bei einigen gibt es dann irgendwann Probleme, weil man die Freundschaft nicht im Guten beendet hat und der ehemalige Kumpel die Rechnungen nicht mehr zahl... Du solltest also gut überlegen, ob du das für deinen Kumpelt tust und wie fest eure Freundschaft ist...
     
  10. pommesmatte

    pommesmatte Super-Moderator

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    Also der Handyvertrag von meiner Freundin läuft auch über mich (schon allein wegen Family&Company) und sie überweist mir ihren Rechnungsanteil immer auf mein Konto und E+ zieht alles von meinem ein.

    Aber Aurea hat schon recht, das würde ich nur mit meinen engsten Freunden machen.

    Bevor ich 18 war liefen meine Handyverträge über meinen Vater und es war aber immer mein Konto, von dem es runter ging.
     
  11. Snooooop

    Snooooop VIP Mitglied

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    Also wenn beide keinen Schufa-Eintrag haben, ist das kein Problem.

    Ich habe das z.B. schonmal für meinen besten Freund gemacht, da ich als Student Sonderkonditionen hatte.
    Ich war dann Vertragsinhaber und er war Kontoinhaber.
    Es lief also auf meinen Namen und die Kosten wurden bei ihm abgebucht ... beide mussten den Vertrag mit Schufa-Blatt usw. unterschreiben

    Wenn man die Person aber nur "solala" kennt ist das natürlich absolut gar nicht empfehlenswert ;)
     
  12. Drigaaz

    Drigaaz VIP Mitglied

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    Stimmt so nicht ganz.

    Der Vertragsinhaber sollte keinen negativen Schufa-Eintrag haben...was den Kontoinhaber angeht, dort wird keine Abfrage erteilt.
    Der Vertraginhaber unterschreibt für den Vertrag...der Kontoinhaber unterchreibt für die Einzugsermächtigung. Nicht mehr, nicht weniger.


    mfg.
     
  13. Snooooop

    Snooooop VIP Mitglied

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    Dem muss ich widersprechen, zumindest im Vergleich zu dem was ich eben LIVE erlebt habe.
    Wie es theoretisch aussieht weiß ich jetzt nicht, aber sowohl mir, als auch ihm wurde der komplette Vertrag gedruckt und zur Unterzeichnung vorgelegt wurde.
    Ob der Verkäufer jetzt auf Nummer sicher gehen wollte, weiß ich jetzt nicht.
     
  14. sandman

    sandman VIP Mitglied

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    Wenn Du das unterschreibst heisst es ja noch lange nicht
    das die euch beide überprüft haben.

    ABer wie alle schon gesagt haben. ich
    wäre da SUPERVORSICHTIG, weil der
    Vertragsinhaber is nachher IMMER der Dumme...
     
  15. Gecko

    Gecko Guest

    Vertragsinhaber sind der/die als Vertragsnehmer im Vertrag erscheinen,steht da nur einer ist er auch alleiniger Vertragsinhaber.
    Wenn beide unterschrieben haben,aber nur einer als Vertragsnehmer erscheint,dann muss die geleistete Unterschrift des zweiten.der nicht als Vertragsinhaber unterzeichnet hat begründet sein,das kann man dann den Einzelheiten des Vertrages entnehmen,ob diese Unterschrift einer Bürgschaft,einer Einzugsermächtigung oder Mithaftung dient.für was auch immer,es muss der Grund genannt sein,ansonsten steht die zweite Unterschrift für die Katze.
     
  16. sandman

    sandman VIP Mitglied

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    Wobei die 2 Unterschrift für die Katz ist, wenn es so ist wie oben geschrieben
    das er keinen VErtrag machen kann, was ja auch einen Grund haben muss.

    Wenn das Schufaeintrag oder ähnliches ist, bringt
    seine Unterschrift in Sachen haftung auch nichts.
     
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