Handy einkassiert- Wie lange darf der Lehrer es behalten?

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von dokilein, 16. März 2009.

  1. also bei mir wars so ich habe mein handy in der schultasche gehabt und es ging an (wecker) mein lehrer lies mir nur den akku herausnehmen und sonst nichts keine simkarte oder sonstiges er hats jetzt seit 3 tagen und ich habe ihn jedesmal daruafangesprochen mir es bitte wieder zu geben den meine eltern können es nicht holen daraufhin er : thjaa pech gehabt dann musst du halt solange warten bis sie in die schule kommen und es abholen zu kommen. und vor 1 tag raf mein dad bei ihm an und drohte ihm mit einer anzeige half nichts er rückte es nicht raus

    :D
     
    #41 Unregistriert, 13. Jan. 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Jan. 2013
  2. LordTheWarrior

    LordTheWarrior Neues Mitglied

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    Dein Vater kann das kassirte Handy jeden tag abhollen
     
  3. Spinatlasagne

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    ihr solltet in der Schule lieber aufpassen und nicht mit Handys rumspielen - wenn ich das Geschreibsel lese wird mir schlecht !
     
    #43 Spinatlasagne, 13. Jan. 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Jan. 2013
  4. Der Lehrer muss dir am selben Tag das Handy wieder geben, max. 24h darf er es einbehalten ansonsten darfste ihn wegen Diebstahl anzeigen, nächste Punkt ist: Hast du die Schulregel gesehen? Wenn nein darfst du das Handy nutzen, erst wenn du diese gesehen hast werden diese Wirksam und noch was:wir nutzen fast alle ein Smartphone und kein Handy ;)
     
  5. kaffeetrinker

    kaffeetrinker VIP Mitglied

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    Hat einer mal auf das Threaddatum geschaut?

    ___________________
    Gemorst mit einer MagLite
     
  6. pommesmatte

    pommesmatte VIP Mitglied

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    Wann hast du denn das geträumt?

    Schonmal das BGB durchgelesen? Trotzdem darfst du keinen Diebstahl begehen.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
     
  7. Das sagen sogar lehrer, das du schulregeln erst in Krafttretten wenn man die Schulordnung gelesen hat und bästetigt diese Verstanden zu haben.

    Ist auf arbeit das selbe, man muss darüber erst aufgeklärt werden.
     
  8. Spinatlasagne

    Spinatlasagne VIP Mitglied

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    auf den ersten Blick neun Fehler in zwei Sätzen - :respekt:
     
  9. Deadman

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    Allerdings stimmt des mit der Schulordnung.

    Ist wie eine Diebstahlsbelehrung in der Firma, so lange die nicht gemacht wurde und unterschrieben, kannst du als Betrieb da kaum was machen.

    Uns wurde in der Schule auch immer des vorgelegt und auch die Ferien, damit des klar ist.

    Wobei ich des erst in der Berufsschule hatte, damals gab es das nicht.

    LG
     
  10. bääm jetzt habe ich es euch gegeben xD

    ich habe die schulordnung nie gelesen bzw. gezeigt bekommen, mein Handy liegt immer aufm Tisch und ich schau auch auf die Uhr.
     
  11. mja

    mja Guest

    Man hat ja normal die Pflicht sich zu informieren was die Haus - Schulordnung beinhaltet. Ab nem bestimmten Alter sollte ja schon ein gewisses Maß an Verständnis, Respekt und Toleranz vorhanden sein.............
    Oder wird hier vom Kindergarten geredet???

    mfG mja
     
  12. pommesmatte

    pommesmatte VIP Mitglied

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    Wow, voll der Gangster.

    Aber es ist leider totaler Schwachsinn.
    Du hast dich selber über die Schulordnung zu informieren, denn du wurdest aufgeklärt, dass es eine gibt.
    Wenn du die Möglichkeit hast/hattest die Schulordnung zur Kenntnis zu nehmen, sei es durch Aushang/Auslage/Aushändigen oder Download auf der Webseite, dann gilt diese auch für dich.

    Wenn du deinen Arbeitgeber durch Diebstahl schädigst, kann dieser dich nur fristlos entlassen, wenn du vorher darüber aufgeklärt oder bereits einmal abgemahnt. Das ist richtig.
    Die Sache liegt aber komplexer, als im vorliegenden Fall, weil das Arbeitsrecht hier viel schützendere Schranken aufbaut, als es das BGB für Sachen tut.
     
    #52 pommesmatte, 15. Jan. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 15. Jan. 2013
  13. Deadman

    Deadman Administrator
    S-Admin Moderator

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    Bingo, sofern man als Schüler dazu Zugriff hat. Hängt diese nicht aus, wird diese verteilt an die Schüler.

    Findet das nicht statt, kann die Schule leider nichts machen.

    Sagten die bei uns sogar in der Schule, dass wenn sie uns das nicht geben, sie dann auch nichts machen können.

    LG
     
  14. pommesmatte

    pommesmatte VIP Mitglied

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    Ich kenne keine Schule, in der ein Schüler nicht an die Schulordnung kommt.

    Im Sekretariat liegt sie eigentlich immer aus, wenn nicht gibt die Sekretärin sie dir, oder druckt sie extra für dich aus.
    Das genügt um der Pflicht der Verfügbarkeit nachzukommen.

    Die meisten Privatschulen haben außerdem einen Schulvertrag, die Schulordnung ist dann ein Teil dieses Vertrages und lag diesem bei.

    Stefan scheint nur der irrigen Annahme zu sein, wenn er sich nicht drum kümmert die Schulordnung zu lesen, gälte diese für ihn nicht.
     
    #54 pommesmatte, 15. Jan. 2013
    Zuletzt bearbeitet: 15. Jan. 2013
  15. Dodger

    Dodger VIP Mitglied

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    Evtl. gelten in Sonderschulen andere Regeln. :)
     
  16. Deadman

    Deadman Administrator
    S-Admin Moderator

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    An Waldorfschulen glaube ich gibt es andere Regeln. :D

    Bei uns an der Berufsschule war es eh so, dass wenn was war, zum BAW gelaufen wurde und dann gab es in der Schule Ärger.

    Klar wenn die Drogisten zu 95% nur von dm sind und welche von dm im Schulausschluss sind und in der IHK, hat des dann schon Gewicht. :D

    LG
     
  17. whiteelephant

    whiteelephant Neues Mitglied

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    rein rechtlich gesehen, darf er es überhaupt nicht behalten.

    es ist nicht sein eigentum und er hat auch kein recht zum besitz ....

    er muss es dir eigentlich sofort nach der stunde wieder rausgeben. spätestens wenn die eltern das verlangen, wird er es ernst nehmen....
     
  18. pommesmatte

    pommesmatte VIP Mitglied

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    Nach dem Schultag, ansonsten hast du Recht.
     
  19. elgringoloco

    elgringoloco VIP Mitglied

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    mir hat mein Lehrer damals nal in der Berufschule mein Laptop weg genommen weil ich unterm Tisch Swat3 gezoggt hab :D kurz danach hatte er mich wegen SMS tippen bei den Ei**n...

    ich natürlich den Zwergenaufstand des Jahres geprobt. Warn Sony Vaio PCG F801 und ein Nokia 7110 ( um 2000 - 2001 rum insgesamt ca 4000 DM ;) )

    ende der Stunde hatte ichs wieder...incl nem Eintrag ins Klassenbuch und ich durfte beim Rektor ansteppen :D

    ~nulla tenaci invia est via~
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    @ Tappaware Two point Zero
     
  20. whiteelephant

    whiteelephant Neues Mitglied

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    wenn der lehrer einen unter druck setzt mit seiner autorität und dein handy einfordert ist das für mich eine nötigung und somit ne straftat

    oder eine unterschlagung.

    und ich bin mir sicher, wenn man sein handy rausverlangt, bekommt man es auch wieder. mit welchem recht sollte der lehrer das eigentum von minderjährigen behalten dürfen? wegen der hausordnung?
     
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