Gema geht wieder gegen Usenext vor

Dieses Thema im Forum "PC News" wurde erstellt von Clusterhead, 7. März 2010.

  1. Clusterhead

    Clusterhead Guest

    Hallo Zusammen!

    Weitere einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Zugangsdienst

    Die deutsche Musikverwertungsgesellschaft Gema hat wieder eine einstweilige Verfügung gegen den kostenpflichtige Usenet-Zugangsdienst Usenext erwirkt. Dabei geht es um 100 Werke des Gema-Repertoires, die über Usenext illegal abgerufen werden konnten.

    Die vom Landgericht Hamburg am 17. Februar 2010 erlassene einstweilige Verfügung sieht die Gema als neuen großen Erfolg gegen die Usenext-Betreiber. Ihre Unterlassungsverfügung gegen Usenext stützte die Verwertungsgesellschaft auf ein Urteil aus dem Jahre 2007. Wegen unzulässiger Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten habe Usenext zum Schutz der von der Gema vertretenen Musikstücke mehr tun müssen, "als lediglich seine Werbung abzuschwächen".

    Die Entscheidung des LG Hamburg deutet die Gema als erweiterte Haftung für Zugangsvermittler: "Diese haften nicht nur, wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen", heißt es in der entsprechenden Gema-Mitteilung.

    Der Gema missfällt, dass viele Usenet-Dienstbetreiber bislang nicht verhindern, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte - die in verschiedenen Binary-Newsgroups bereitstehen - heruntergeladen werden können. Gegen die Dienste Alphaload und Usepirat ging die Gema ebenfalls im Jahr 2007 bereits erfolgreich vor, Usepirat wurde nach Verhandlungen ganz geschlossen. (ck)


    Quelle: golem.de Gema geht wieder gegen Usenext vor - Golem.de


    Gruss Clusterhead
     
  2. pimping_SE

    pimping_SE VIP Mitglied

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    Schön und gut, aber soweit ich weiß, bezahlt man doch dafür, dass man sich da was laden kann. Und das Geld wird dann doch an die GEMA abgeführt, so dass USENEXT ihre Pflicht erfüllt. Oder wie läuft das??!!
     
  3. AntiiHeld

    AntiiHeld ehm. kingstyler001
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    Usenext wirbt mit warez. :)
    Also glaub ich nicht das die mit GEMA was am hut haben :)

    mfg
     
  4. pimping_SE

    pimping_SE VIP Mitglied

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    hmm, dann sollten die doch mal ihre Werbestrategien umstellen, damit sie erfolgreich bleiben...
    Laut clusters Post, wurde USENEXT doch schon mal dazu gezwungen, weniger und/ oder anders für sich zu werben...
     
  5. Sal Schick

    Sal Schick VIP Mitglied

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    Sonst würden die sich ja auch nicht beschweren. :)
     
  6. AntiiHeld

    AntiiHeld ehm. kingstyler001
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    Naja der Firmen sitz von Usenext liegt wenn ich mich noch recht erinnere in Dubai. :D
    Da geht es den am aller wertesten vorbei was hier passiert :D
     
  7. theWayne

    theWayne VIP Mitglied

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    Glaub du bist nicht ganz richtig informiert Styla. Auf der usenext Seite steht was von

    UseNeXT ist ein Service der

    Aviteo Ltd.
    Theresienstrasse 6-8
    80333 MünchenUmsatzsteuer-ID: DE 235 935 122
    HRB 153436 München
    Geschäftsführung: Wolfgang Oswald

    Daher dürfte es sie schon interessieren, wenn eine einstweilige Verfügung gegen die vorliegt oder? :)
     
  8. Clusterhead

    Clusterhead Guest

    Hallo Zusammen!
    Hier das aktuelle Update zu dem schon vor 2 Tagen geposteten Bericht!

    Die GEMA hat nach eigenen Angaben beim Landgericht Hamburg eine weitere einstweilige Verfügung (Az. 308 O 698/09) gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT erstritten. Der Münchner Aviteo Ltd. wird es demnach untersagt, über den Dienst den Zugang zu 100 geschützten Werken aus dem Repertoire der Musikverwertungsgesellschaft im UseNet zu vermitteln. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, sieht in dem Beschluss einen "Erfolg in unserem Einsatz für den Schutz der Urheberrechte". Darüber hinaus stelle "das Urteil auch einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf eine umfassende Verantwortung der UseNet-Dienstbetreiber für ihr Angebot" dar.

    Die Verwertungsgesellschaft hatte bereits im Januar 2007 eine Unterlassungsverfügung gegen Aviteo erwirken können. Damals hatte ebenfalls das Landgericht Hamburg den UseNeXT-Betreiber angehalten, von der GEMA lizenzierte Werke nicht mehr zugänglich zu machen und nicht weiter illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. Aviteo legte gegen die Entscheidung zunächst Widerspruch ein. Die Richter der Hansestadt bestätigten die Verfügung aber laut einer GEMA-Sprecherin trotzdem. Die eingelegte Berufung habe die Münchner Firma in Folge wieder zurückgenommen.

    Der neue Beschluss, dem eine Verhandlung am 17. Februar vorausging, weist nach Interpretation der Verwertungsgesellschaft über die zuvor erreichte Entscheidung hinaus und "umreißt letztlich eine erweiterte Haftung für Zugangsvermittler". Diese stünden nicht nur in der Verantwortung, "wenn sie explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten ihres Angebots hinweisen, sondern auch, wenn sie ihren ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifizieren, um die Rechteinhaber zu schützen". Diese Schlussfolgerung entnimmt die GEMA gemäß der Sprecherin allerdings nicht einer Einzeläußerung in einem Urteil. Sie fuße vielmehr "auf einer Gesamtbetrachtung der Rechtsentscheidungen zum Thema in den letzten Jahren".

    Viele UseNet-Dienstbetreiber verhindern laut der Verwertungsgesellschaft bislang nicht, dass auch urheberrechtlich geschützte Inhalte – wie beispielsweise Werke aus dem GEMA-Repertoire – heruntergeladen werden können. Die Münchner Urhebervertretung geht seit einigen Jahren gegen Zugangsvermittler zum UseNet vor. So erstritt sie im vergangenen Jahr etwa auch ein Urteil gegen den Schweizer Betreiber von Alphaload. Im Sommer 2007 konnte die GEMA zudem erreichen, dass der Anbieter Usepirat nach einer Intervention seinen Dienst von sich aus einstellte.

    In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von UseNeXT heißt es zum Thema Urheberrechtsschutz allgemein: "Es liegt in der Natur der für jedermann frei zugänglichen Newsgroups, dass sie neben informativen und unterhaltenden Inhalten unter Umständen auch beleidigendes, schädliches, ungenaues oder anderes unangebrachtes Material oder – wie auch immer – geschützte Inhalte enthalten können." Der Kunde verpflichte sich, dass er bei der Nutzung des Service "Vorsicht, gesunden Menschenverstand und ein gesundes Urteilsvermögen walten lassen wird" und auch die Netiquette sowie die gesetzlichen Vorschriften einhalte. Für eine Stellungnahme zu der Verfügung war bei Aviteo bislang niemand zu erreichen. (Stefan Krempl) / (jk)


    Quelle: heise.de heise online - Verwertungsgesellschaft GEMA meldet neuen juristischen Erfolg gegen UseNeXT

    Gruss Clusterhead
     
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