Sonstige Garantieverlust durch flashen?

Dieses Thema im Forum "Samsung Forum" wurde erstellt von serkosum, 28. Nov. 2009.

  1. serkosum

    serkosum Neues Mitglied

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    Hi,
    bei meinem F480 spinnt der Touchscreen. Anfangs dachte ich, ein Flashen wäre die Lösung. Leider war dies nicht der Fall. Ich wusste auch, dass durch das Flashen eventuell die Garantie nicht mehr greift. Daher meine Frage, welche Firmware ich draufspielen soll, bevor ich es einschicke. Schlimm wäre es natürlich, wenn Samsung das Flashen dennoch bemerkt und die Reperatur verweigert.

    aktuell ist F48FXEID1 drauf
     
  2. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Wenn sie wollen, werden sie es bemerken, denn alle Flashes werden im Handy gespeichert. Da kann man auch nichts manipulieren. Die Daten sind fest.

    Da kannst dir eigentlich das umflashen auch sparen.

    Einfach das Handy abgeben und hoffen...

    cu
    logofreax
     
  3. sukouno

    sukouno Neues Mitglied

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    Ich würde mal sagen so lange es eine offizelle Firmware ist für das Handy gibt es auch keine Probleme wegen der garantie.Probleme entstehen erst wen es ein anderrer Anbieter ist dan könnte es eventuell schief gehen.

    gruß sukouno
     
  4. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Ohoh...das würde ich nicht so einfach in den Raum stellen.

    Fakt ist: Man hat nur Garantie, wenn man eine vom Hersteller autorisierte Software nutzt.

    Und es gibt bei Samsung keine Flashsoftware offiziell zum runterladen. Nicht für dieses Modell.

    Ergo verstößt ihr so gegen die Garantiebedingungen und verliert die Garantie.

    cu
    logofreax
     
  5. sukouno

    sukouno Neues Mitglied

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    Das meine ich doch damit , wie es beim F480 aussieht mit Orginalsoft weiß ich nicht , aber das es eine Orginalsoft sein sollte ist schon klar .


    gruß sukouno
     
  6. Gecko

    Gecko Guest

    Samsung belässt die Kirche im Dorf,liegt ein Hardwaredefekt vor wird auf Garantie repariert solange eine Firmware von Samsung drauf ist.
    Alle FW's für das F480 in der Downloadbase sind originale Samsung FW's.
    Aber trotzdem würde ich jetzt diese Firmware drauf flashen->F480XXIB1

    Offiziell verliert man die Garantie,inoffiziell ist man großzügig man will ja Kunden gewinnen und nicht verlieren.
     
  7. serkosum

    serkosum Neues Mitglied

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    ok. Ich bedanke mich recht herzlicht
     
  8. redlabour

    redlabour Neues Mitglied

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    Falsch - offiziell - wenn es nach den Herstellern gehen würde - verliert man die Garantie. In Deutschland jedoch hat es noch kein Mobiltelefonhersteller geschafft einem deutschen Gericht zu erklären warum ein Software-Bugfix der von einem Weltkonzern stammt nur in Italien, Russland etc. laufen darf nicht aber in Deutschland und warum der deutsche Kunde länger auf Bugfixes warten sollte. Daher wagt es kein Handyhersteller eine Garantiereparatur aufgrund der Firmware zu verweigern.

    Dieser Irrglaube hat sich in deutschen Foren ausgebreitet weil in den UK und USA die Hersteller tatsächlich dieses Unrecht durchsetzen.

    Jeder darf sich sein Handy mit internationalen Firmwares flashen soviel und oft er will solange diese keine Fremd-ROMs sind. Aber auch da müsste der Hersteller nachweisen inwiefern das ROM an einem Schaden der nicht behebbar sei an dem ROM lag. Pauschalverurteilungen gibt es nicht.

    Weiterhin sind die Prozesskosten derart hoch das kein Hersteller es überhaupt drauf ankommen lassen würde.
     
    #8 redlabour, 29. Nov. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 29. Nov. 2009
  9. Gecko

    Gecko Guest

    @redlabour

    Einfach besser nichts schreiben wenn man keine Ahnung hat.;)

    Garantie ist eine freiwillge Leistung des Herstellers er muss keine Garantie geben.
    Die Garantiebestimmungen bestimmt der Hersteller,jedoch muss er sich dann auch an seine zugesagten Garantiebestimmungen gesetzlich halten.
    In Deutschland hat der Gesetzgeber aber eine Gewährleistungspflicht eingeführt die mit der Garantie nichts am Hut hat,besteht keine Garantie oder nur unzulänglich kann der Käufer den Verkäufer bis zu 2 Jahren auf Gewährleistung in Anspruch nehmen.
     
  10. serkosum

    serkosum Neues Mitglied

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    Hey Jungs,

    mein Problem mit dem Handy hat sich erledigt. Habe es gestern Abend verloren. :)
    In einer Woche zwei Handys futsch. Habe echt eine schlimme Phase.
    Danke nochmals für eure Hilfe
     
  11. redlabour

    redlabour Neues Mitglied

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    Oh, entschuldige bitte wenn ich der Einfachheit halber nicht auch noch für Laien auf den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie eingegangen bin. Dies ändert jedoch nichts am sachlichen Inhalt meiner Aussage. :rolleyes:
     
  12. Don2

    Don2 Neues Mitglied

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    Ich bin der selben Meinung wie redlabour. Laut deutschem Recht muss denke ich bei der Gewärleistung der Mangel bei Kauf vorgelegen haben (heißt auch das Gerät schafft halt keine 2 Jahre zu funktionieren). Die Nachweispflicht, dass das Gerät den Mangel durch den Käufer oder Dritter erhält liegt beim Hersteller, nicht beim Kunden. D.h. in diesem Fall, der Schaden des Geräts müsste einwandfrei auf das Aufspielen eines neuen ROMs zurückzuführen sein. Sowas in der Art wäre auch das Übertakten von Grafikkarten oder Prozessoren die dann durchbrennen. Insbesondere beim Aufspielen eines ROMs von HTC über eins von meinetwegen T-online, also ein Werkseigenes, ist also rechlich nur noch der Vorgang des Aufspielens an sich kritisch. Wenns anders wär könnte jeder Festplattenhersteller auch sagen "oh sorry, da sind irgendwelche daten auf der platte die net von uns sind, das is dann wohl dein fehler." Ich denke auch, dass dieser Irrglaube sehr aktiv und vollmundig in Foren verbreitet wird (X hats in nem Forum gelesen und meint jetzt er ist Dr. jur. und gibt gleich mal schöne Tipps in 10 andern Foren. Ist wie eine Kettenmail (mein Handy hat Speicherkrebs, bitte schick mir deinen Speicherbaustein und sende diese Nachricht an 50 Leute weiter.).

    Gruß
    Don
     
  13. Gecko

    Gecko Guest

    Garantie ist freiwillig und damit bestimmt der Hersteller was er als Garantiefall anerkennt,das ist halt mal Fakt. :p

    Bei der gesetzlichen Gewährleistungspflicht wird die Beweislastpflicht nach 6 Monaten umgedreht,sprich der Käufer muss nach 6 Monaten beweisen,dass er das Gerät nicht selbst beschädigt hat.
    Die gesetzliche Gewährleistungspflicht für den Endkunden ist dem Verkäufer gegenüber verbindlich nicht dem Hersteller.
    Wiederum kann der Händler eine Gewährleistungspflicht gegenüber seinem Großhändler in Anspruch nehmen und der Großhändler gegenüber dem Hersteller.
    Sprich,der Endkunde hat keinerlei Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem Hersteller des Gerätes,sondern nur an den direkten Vertragspartner,sprich dem Verkäufer.

    Als Beispiel,wenn ein Gerät eine freiwillige Garantie des Herstellers beinhaltet,der Verkäufer leitet es an einen Support-Partner von Samsung weiter,wenn dort die freiwillige Garantie abgelehnt wird,dann wird es brenzlig,denn wenn man jetzt die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen möchte,wird es wahrscheinlich 99% zu einem Gerichtsfall,weil der Verkäufer nicht dafür haften möchte.

    Fazit: Wenn eine freiwillige Garantie vorhanden und gültig ist,dann will kein Verkäufer etwas von der gesetzlichen Gewährleistungspflicht wissen.
     
    #13 Gecko, 24. Dez. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Dez. 2009
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