Garantie - Wieder was gelernt!

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von Dreami74, 9. Okt. 2009.

  1. Dreami74

    Dreami74 VIP Mitglied

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    Hallo!

    So, nun werde ich hier mal was schreiben, um vielleicht ein paar Leute die noch an das Gute glauben aus ihren Träumen und zurück zur Realität zu holen! :rolleyes:

    Ich habe des öfteren schon gebrauchte Sachen (auch Handys) gekauft und habe immer drauf geachtet das es noch Garantie auf die Sachen gibt. Nur heute habe ich was gelernt:

    WENN MAN ETWAS GEBRAUCHT KAUFT NUTZT EINEM JEDER GARANTIEBELEG DER WELT NICHTS!!!!!!!!!!!!!!!!

    Wieso nicht? Ganz einfach! Einen Garantieanspruch hat NUR der ERSTBESITZER! Sobald ein "Artikel" jedoch den Besitzer wechselt, erlischt jegliche Garantie!!! Egal ob noch 2 Tage oder fast 24 Monate drauf sind!!! Die einzige Chance die man dann hat, ist das Gerät/den Artikel an den Erstbesitzer zu schicken so das er die Ware beim Händler einreichen kann!

    Wollte das nur mal sagen damit nicht alle immer denken wenn sie was mit Garantie kaufen sind sie auf der sicheren Seite! Denn es ist zu 100% nicht so!!!!!!!!!!

    Schade aber wahr.....nun kann ich also getrost Ware ohne Garantie kaufen! Denn nutzen tut es mir eh nichts!!!!! :D

    LG,
    Dreami
     
  2. Russe89

    Russe89 VIP Mitglied

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    Naja, gar nichts eigentlich auch nicht, wenn nämlich Garantie drauf ist, kann man ja, wie du bereits erwähntest, den Verkäufer kontaktieren, damit dieser die Ware weitergibt, am besten dann wohl vorher schon abklären, ob dieser einverstanden ist :D
    Ansonsten: Schade eigentlich, hat doch eigentlich keinen Sinn, ausser Geld sparen für die Hersteller...

    Russe
     
  3. Spenser

    Spenser <b>leftover</b>

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    Bitte die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie beachten!
     
  4. Dreami74

    Dreami74 VIP Mitglied

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    Tja, natürlich kann man dann den Verkäufer kontaktieren!
    Aber 1. denke ich hat man nach einem Kauf nicht immer noch Kontakt zum Verkäufer und 2. kann man sich auch nicht immer sicher sein ob das dann WIRKLICH der Erstbesitzer ist!

    Ich finde es auf alle Fälle total bescheuert!

    LG,
    Dreami

    ---------- Beitrag geändert um 18:41Uhr ----------

    Was nutzt mir das denn? Es nutzt dir nichts! Wenn z.B. ein Handy defekt ist musst du die Reperatur so oder so zahlen - egal ob Garantie oder Gewährleistung! Und ausgetauscht wird auch nichts!
    Da ist es doch egal wie man es dreht und wendet - zahlen muss man es so oder so - wenn man nicht den Erstbesitzer mit Papieren erwischt! ;)

    (Kann gerne bei Vodafone, D1, Nokia usw. nachgelesen oder nachgefragt werden!)

    Beispiel: Man kauft ein 1 Jahr altes Auto wo der Hersteller auf bestimmte Teile LEBENSLANGE Garantie gibt! Aber sobald es den Eigentümer wechselt - ALLES FUTSCH!

    ;)
     
  5. mh.mobiles

    mh.mobiles Guest

    diese aussage geistert in mehreren foren rum und stammt offenbar von der t-mobile hotline oder einem t-mobile berater, diese aussage ist aber schlicht und ergreifend falsch, wie sich auch später herausgestellt hat.

    sobald ich im besitz der originalrechnung oder rechnungskopie bin, habe ich dementsprechend auch die garantie.

    es gibt außnahmen, diese sind aber separat in den agb`s der betroffenen hersteller verankert.

    btw: in diesem zusammenhang kann ich jedem die 3 lexika von Dr. Jur. Ralf Höcker ans herz legen, mit den titeln "Lexikon der größten Rechtsirrtümer"

    absolut lesenswert
     
    #5 mh.mobiles, 9. Okt. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Okt. 2009
  6. shadow2209

    shadow2209 Guest

    Bei Qtek stand das z.B. noch in den AGB's das die Garantie nur für den Erstbesitzer galt ;)

    Grüss
     
  7. mh.mobiles

    mh.mobiles Guest

    korrekt, und nur dann ist das der fall.
     
  8. Dreami74

    Dreami74 VIP Mitglied

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    Es steht auch bei Nokia immer noch in den AGBs!
    Ich war in dem Fall nun z.B. nur im Besitz eines Austauschbelegs (Handy) und es nutzt mir nichts!
    Sollte auch noch eine Unterschrift geleistet worden sein beim Kauf wird diese verglichen und man ist wieder der Dumme! Vodafone schließt einen Tausch auch in den AGBs aus! (Habe ich heute gezeigt bekommen vom Verkäufer!) Und wie gesagt.....selbst wenn ich ein Auto kaufe und da auf gewisse Teile lebenslange Garantie ist, erlischt diese beim Verkauf!

    Glaubt keiner aber ist wahr!

    Du musst z.B. beim Handy die Originalrechnung+Telefonnummer+Passwort haben sonst geht gar nichts! Fragt mal bei Vodafone nach! Die bestätigen das sofort!!! :)

    Ich meine das auch nicht böse, sondern wollte nur mal drauf hinweisen!
     
  9. mh.mobiles

    mh.mobiles Guest

    bei nokia benötige ich im vernünftigen nsc/ncp überhaupt nix, es wird während der garantiezeit repariert, ohne wenn und aber, vorausgesetzt man hat an dem gerät nicht manipuliert.

    egal wieviel besitzer das gerät schon hatte, zum vor ort tausch bei vodafone & co kann ich nix sagen, weil ich es persönlich nicht benötige, kann aber von kollegen nur das gegenteil behaupten, im klartext problemloser austausch in ein swap gerät, egal auf welchen namen die rechnung ausgestellt ist.

    es kann aber sein, dass es sich im laufe der zeit geändert hat.
     
    #9 mh.mobiles, 9. Okt. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Okt. 2009
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