Handy einkassiert- Wie lange darf der Lehrer es behalten?

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von dokilein, 16. März 2009.

  1. Dodger

    Dodger VIP Mitglied

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    *lol*

    Evtl. ist es schon Nötigung das man sich in der Schule überhaupt benehmen muss.

    Es gibt in Deutschland in jedem Bundesland eine Schulordnung. In der ist auch sowas geregelt.
     
  2. elgringoloco

    elgringoloco VIP Mitglied

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    AMEN Bruder :-D ich weiss noch wie ich mit den Tüte total Stoned in der "Raucherecke" stand und die ganzen kleinen Assis gefeiert hab die vom Lehrer ermahnt wurden, und ich Save war weil 1 Woche vorm Abschluss :)

    aber heute, wenn ich raus kriege das mein Sohn son Trollo is der nur murks an der schule macht gibs was vor die Mütze.
    Und SWAT 3 unterm Tisch zoggen is net :-D
     
  3. MobileMen

    MobileMen Neues Mitglied

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    Haha sehr lustig Elgringoloco :)
    Früher Gambeboy im Unterricht gespielt, das waren noch Zeiten :)
     
  4. elgringoloco

    elgringoloco VIP Mitglied

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    ja mann :) wobei ich hab immer versucht den Bogen nicht zu überspannen bis wie halt gesagt 1-2 Wochen vor Abschluß, weil da noch blaue Briefe zu schreiben dafür wars Papier wohl zu schade :D

    aber wie ich sagte, mein kleiner Bruder, oder mein Sohn/Tochter (wenns mal soweit is) wenn die nur eine Zicke an der Schule machen gibs was vors Horn. Denn Schulzicken sind nicht gerade Zukunfts fördernd. Ich muss heute och 4 Klasse ausbügeln die ich damals sitzen geblieben bin :-/

    aber zurück zum Thema, ich würde auch sagen der Teacher darf das "Teil" maximal 1 Schultag einkassieren. Danach muss er es dir wieder geben.

    ja Gringo kann auch seriös :D klick mich!!
     
  5. MobileMen

    MobileMen Neues Mitglied

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    ja recht hast, zu viel Stress sollte man in der Schule nicht machen...aber ab und zu ist es schon in Ordnung :)
    Ich würde sogar sagen, dass der Lehrer dir das Handy nach dem Unterricht wiedergeben muss.
     
  6. Handyfreakalina

    Handyfreakalina Neues Mitglied

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    Ich bin ein bischen schockiert, warum sollte man in der Pause nicht sein Handy rausholen dürfen , damit störst du doch niemanden und es ist dein Eigentum . Auch wenns in der Schulornung steht , verstehe ich den Sinn nicht wirklich , muss eine sehr konservative Schule sein. Ich denke auch , dass du es nach Schulschluss zurückbekommen müsstest , weil du es ja vielleicht für Notfälle brauchst oder darauf angewiesen bist.
     
  7. niccki

    niccki VIP Mitglied

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    Der thread ist zwar schon uralt aber rechtlich gesehen darf er es nur einkassieren wenn du den Unterricht störst und auch dann nur bis die Stunde zu ende ist alles andere zaehlt schon unter Diebstahl hatten einmal richtig stress bei einem Mietschueler wegen solch einer Geschichte
     
  8. Black Sheep

    Black Sheep Neues Mitglied

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    Was ist ein Mietschueler....?

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  9. MStyleM

    MStyleM VIP Mitglied

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    ich glaube sowas wie ein Mietauto?

    zurück zum Thema:
    laut dem Schulministerium NRW gillt dies hier:
    Auch die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
     
  10. pauline

    pauline Neues Mitglied

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    ja, er hat kein recht es zu behalten. ich meine sogar, als Eigentümer kannst du es auch während des unterrichts wieder herausaverlangen
     
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