Großes Problem, Handy is bei der Post abhanden gekommen, was jetzt ????

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von sabrina1989, 28. Nov. 2012.

  1. sabrina1989

    sabrina1989 Guest

    Hallo

    Ich habe mein Handy über ein Kleinanzeigen Protal verkauft.
    Das Handy wurde von Irgend jemanden angenommen, aber net vom Käufer.

    Wer es hat ????
    jetzt möchte der Käufer das Geld zurück, bei der Post is der Antrag auf Sendungsverfolgung gestellt.

    Meine frage, hat der Händler die IMEI Nr. gespeichert ???? um das Handy zu Orten

    Ich habe das Handy bei einen Elektorkette gekauft, das Handy is ein Halbes Jahr alt.

    Danke schon mal für die Antworten
     
  2. Tugi

    Tugi VIP Mitglied

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    Ich hoffe es war versichert ..

    Geschrieben mit dem S-Pen des Note II (WanamLite V2)
     
  3. tomauswustrow

    tomauswustrow Super-Moderator
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    Versicherter Versand war hoffentlich selbstredend. Und wenn jemand anderes das Paket angenommen hat dann kann der Postbote helfen. Auf jeden Fall das Problem der Post bei versichertem Versand.
     
  4. Dodger

    Dodger VIP Mitglied

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    Nicht unbedingt. Bei grenzüberschreitendem Verkehr gilt das nicht.

    Aber erstmal braucht man mehr Details.
     
  5. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Bei versicherten Versand sollte es ja eine Notiz geben, an wen das Paket zugestellt wurde. Bei unversichert kanns hingegen schlecht aussehen...
     
  6. sabrina1989

    sabrina1989 Guest

    erstmal Danke für die schnellen Antworten !!

    ja, natürlich is das Packet Versichert gewessen, damit ich auch auf der Sicheren seite bin.
    Der Nachforschungs antrag läuft ja bei der Post schon, habe ich gleich gemacht.

    So der Postbote gibt an das er das Packet im Haus abgegeben hat, da der Epfänger nicht zuhause war.
    Aber diese Person existiert im Haus nicht, vom Namen und Aussehen her.


    Der Empfänger pocht aber jetzt auf dem Geld, das er das jetzt wieder haben will, ich muss aber abwarten was die Post dazu sagt.
    Ich habe eigentlich einen anderen verdacht und deswegen die Frage ob der Händler die IMEI nr. gespeichert hat, um es zuorten.
     
  7. tomauswustrow

    tomauswustrow Super-Moderator
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    Wenn es versichert war wie du sagst und die Person nicht existiert dann muss die Post das regeln wenn man vom gesunden Menschenverstand ausgeht. Falls sie es nicht tut würde ich mir Rechtsbeistand holen. Und der Verkäufer kann sein Geld bei der Post anfordern. Du hast ja den Nachweiss, dass du geliefert hast.
     
  8. whiteelephant

    whiteelephant Neues Mitglied

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    rechtlich gesehen trägst du, weil du der liefernde bist und eine "bringschuld" hast, das risiko des abhanden kommens
    * glaube ich *
     
  9. Dodger

    Dodger VIP Mitglied

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    Soso glauben...

    Bei Privatverkäufen gilt das nicht. Aber bei Versendern haftet natürlich dieser (bei versicherter Sendung).
     
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