o2 Außerordentliche Kündigung von o2 wegen genion l Vertrag

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von bradly, 12. Apr. 2009.

  1. K950i

    K950i VIP Mitglied

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    Du bestätigst, dass du deinen Kumpel nicht mehr so oft und lange anrufst, deine Karte wird wieder freigegeben, fertig.
    Warum da so nen großen Rummel draus machen?
    Einfach Unterschrift hin und deinen Kumpel nur noch 4-8 Stunden im Monat anrufen!

    Ohne Anwalt usw. - einfach nur sagen "Ja ja, ihr mich auch - ich hör auf damit."

    Oder seh ich das falsch?!
     
  2. Sal Schick

    Sal Schick VIP Mitglied

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    Wie kann sich sowas überhaubt lohnen?!
    Wennn er seinen Kumpel 1 Stunde anruft bekommt dieser 1,20€.
    Dafür der ganze Aufwand jetzt.:D
     
    #22 Sal Schick, 13. Apr. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 13. Apr. 2009
  3. K950i

    K950i VIP Mitglied

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    Genau das will ich damit sagen. Ein mords Aufwand und Tamtam für ein bisschen Freiguthaben von dem man selbst eh nichts hat.

    Klar isses nen Versuch wert, aber jetzt nen Anwalt einschalten oder Widerspruch einlegen, nur weil O² das Verlangt was in den AGBs steht (und im Gegensatz zu Opendownload etc. auch legal ist :fresse) und man davon eh keinen Schaden trägt...

    Schick das Dokument unterschrieben zurück.
    Wenn dein Vertrag nämlich gekündigt ist isser gekündigt. Da hilft dann auch kein Anwalt mehr.

    In diesem Sinne - überleg dir ob dir das Freiguthaben deines Kumpels diesen Aufwand wert ist oder ob du lieber zu deinem Kumpel sagst: "Sorry, aber geht nicht mehr."

    MFG
     
  4. Deadman

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    Naja, sieht eher schlecht für dich aus. Lies mal den 5.1. Wobei die den sehr genau angaben den Punkt.

    Des müsste des entscheidende sein.

    LG
     
    #24 Deadman, 13. Apr. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 13. Apr. 2009
  5. K950i

    K950i VIP Mitglied

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  6. csmulo

    csmulo VIP Mitglied

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    @Deadman
    Für mich würde das heißen das O2 Easy Money Kunden aus dem O2 Netz gar nicht angerufen dürften.
    Da hat O2 sich aber meiner Meinung nach ein Eigentor geschossen.
    Warum sollte ein Vertragskunde mit Flat solche mit Easy-Money-Vertrag nicht anrufen dürfen?
    Genau dies wird in dieser Klausel ja ausdrücklich untersagt.

    Eins steht außer Frage, beide Karten befinden sich im gleichen Netz.
    2tens seit wann kann ein Provider dem Kunden sein Telefonieverhalten vorschreiben?
    Das grenzt an Diktatur.

    mfg
    csmulo
     
  7. Protector

    Protector VIP Mitglied

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    O² MUSS sich entscheiden.

    Die Flatrate beinhaltet ja KOSTENLOSES Telefonieren in Festnetz und O² Netz.

    Seit wann zählen Easy Money Kunden nicht mehr zu O²? Ist ja was ganz neues. Damit sind die AGB in dem Falle eigentlich nichtig. Bzw der eine Punkt.
     
  8. Autarkis

    Autarkis VIP Mitglied

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    Nach dem Post von Deadman stimmt das wohl.

    Auf der anderen Seite:

    Provider A behauptet: "Wenn du auf unsere SIM anrufst, kriegst du Geld!"
    Provider B behauptet: "Mit unserer SIM darfst du nirgends anrufen, wo der andere Geld kriegt!"

    Und der Kunde ist der betrogene. Steht ja alles in den AGB. :rolleyes: Verbraucherschutz, wo bist du? :rolleyes:
     
  9. mh.mobiles

    mh.mobiles Guest

    ich denke eher der knackpunkt ist dieses...

    weil es halt übertrieben wurde, weil dass ja kein normales telefonierverhalten mehr darstellt.
     
  10. mixery

    mixery Guest

    sagt mal, wo ist eigentlich dein verstand? du/ihr habt/hast es nun mal für wirtschaftlichen gewinn ausgenutzt und das mehr als deutlich. die haben es nun gemerkt und dir ein riegel vorgeschoben. die geben dir die möglichkeit, es einfach zukünftig bleiben zu lassen und kannst deine karte weiternutzen. und machst jetzt auch noch große wellen?
     
  11. shadow2209

    shadow2209 Guest

    Selbst wenn in den AGB's stehen sollte das er bei seiner o2 Flat keine o2 Sim's gratis anrufen darf müsste er sich damit abfinden (BEISPIEL). Weil er hat ja beim Vertragsabschluss die AGB akzeptiert und bestätigt das er keine Standleitungen halten wird. Und gegen diesen Punkt hat er nun mal verstossen. Ich mein o2 ist ja nicht dumm und sieht genau um was es den zweien geht ;)

    Grüsse
     
  12. Autarkis

    Autarkis VIP Mitglied

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    Dazu müsste normales Telefonierverhalten erstmal definiert sein. Ich hab beispielsweise mit meiner damaligen Freundin von 23:00 bis 04:00 morgens nach Frankreich telefoniert. Das ist auch nicht normal, aber völlig legitim.

    Ich mag keinen Vorausgallopierenden Gehorsam, nicht dem Staat gegenüber aber noch viel weniger dem Unternehmen. Gegenüber dem Kunden ist ein Telecom-Provider sowieso schon in der viel stärkeren Position. Die AGB wie oben von Deadman zititert sind auch reichlich trickreich ausforumliert, ein normaler User liest das niemals, und wenn doch müsste er es auch noch verstehen. Mit solch harten juristischen Bandagen gebe ich ich mich als Kunde mit schwammigen Begriffen wie "normales" Verhalten nicht mehr zufrieden.

    Wie gesagt, das ist richtig, juristisch kann man nichts machen.

    Trotzdem finde ich die Formulierung der beiden AGB, die quasi die Nutzung des einen Angebots vom anderen Angebot aus ausschliessen recht heimtückisch. Zudem ist der Brief schlecht geschrieben und undurchsichtig begründet.

    Ausserdem ist in jedem Fall das Unternehmen verpflichtet, die Schuld, bzw. die unrechtmässige Nutzung nachzuweisen. Das wär ja noch schöner, wenn irgend ein Telecom-Unternehmen auf mich zukommen könnte, mir ne Rechnung oder ähnliche Verpflichtung präsentieren könnte und ICH dann beweisen muss, das ich's nicht war. Kann ich ja nicht - wer hat denn Zugriff auf die Verbindungsdaten? Nein, nein, so kann das nicht gehen. Das Unternehmen muss die Ansprüche nachweisen.

    Trotzdem - leider - denke ich dass O2 aufgrund der AGB juristisch im Recht ist. Hart aber wahr.
     
  13. commander140

    commander140 VIP Mitglied

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    Es kann ihm doch keiner sein persönliches Telefonier-Verhalten vorschreiben!

    Und zum Thema Standleitung, Auszug aus Wikipedia meint:

    "Eine Standleitung ist eine permanente (dauerhaft stehende) Verbindung zweier Kommunikationspartner über ein Telekommunikationsnetz. Im Gegensatz zu einer Wählleitung steht der gesamte Übertragungsweg immer zur Verfügung.

    Über die Verbindung können Daten jeder Art übertragen werden, beispielsweise analoge (z. B. Telefongespräch) oder digitale (z. B. Datendirektverbindung). Die Verbindung selbst kann dabei physisch ausgeführt sein, z. B. als Kupfer-Doppelader von Endgerät zu Endgerät, oder virtuell, als Teil einer übergeordneten Infrastruktur wie SDH oder ATM-Virtual Circuit. Der Anschluss einer Datenstandleitung ist bittransparent.

    Die Verbindung kann nicht vom Teilnehmer über ein Wahlverfahren, wie Mehrfrequenzwahlverfahren, aufgebaut werden, sondern muss vom Netzbetreiber hergestellt werden. Standleitungen haben daher keine Rufnummer."

    Quelle: wikipedia.de

    LG
    commander
     
  14. bradly

    bradly Neues Mitglied

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    @ deadman das wusste ich natürlich alles vorher diese agb hab ich schon längst studiert!
    und nur wegen diesen Satz den du da rot markiert hast bin ich skeptisch geworden!

    denn es heist ich habe flat wo ich festnetz und o2 kostenlos anrufen kann aber laut agb darf ich niemanden anrufen
    der dadurch Guthaben erzielt und das ist für mich ein wieder Spruch
    und ich habe in
    ähnlichen fällen nur mit Internet Anbietern erfahren das Provider sich sogar frei kaufen weil der kunde die leitung im über grossen Umfang nutzte
    spricht Monate lange Downloads liefen!
    und ditb is keen hut leute
     
    #34 bradly, 13. Apr. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 13. Apr. 2009
  15. Deadman

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    Denke mal der springende Punkt ist wie es mh.mobiles schon sagte, eine Standleitung soll es gewessen sein. Wenn es sich im Rahmen hält würde denke ich O² nichts sagen, aber so wie sich das anhört waren es ja gut und gerne Stunden pro Tag. Da kam O² wohl durch überprüfen durch den Tarif des anderen auf den Verdacht.
    Die Frage ist eigentlich, wielange hast du mit ihn immer "getelt" weil denn kann man besser einschätzen, ob es wirklich immer normal war.

    LG
     
  16. Sal Schick

    Sal Schick VIP Mitglied

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    Du kannst froh sein, dass diese easy money Karte noch aktiviert ist.

    Genau wegen so einer Ausnutzung haben die das easy money Angebot gestrichen.
    Desweiteren haben die das dann auch noch in den neuen Flatrates verboten, um sich
    nochmal indirekt dagegen abzusichern.
    Wenn du weiter Kunde bei den bleiben willst schick den Zettel zurück und lass das.
     
  17. bradly

    bradly Neues Mitglied

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    @ deadman 1 woche lang 6 - 8 stunden am tag! :D

    @ sal schick mir is o2 total egal wäre froh dit los zu werden und dann lieber prepaid is sowieso billiger!
    ich will nur nix weiter zahlen!
    (rest grundgebühr)
    und zu diesen tarif den mein kollege da auf seiner loop karte hat

    diese karten wurde 2005 verkauft als die raus kahmen war dort (ich nenns mal abo)
    dieses abo drauf wo man Guthaben gut geschrieben bekommt wenn man angerufen wird
    diese abo läuftz aber aus wenn man nich wenigstens alle 6 monate nen paar € ruf schiebt
    da war mein kumpel wohl fast 5 jahre treuer o2 loop kunde! :D

    und diese karten gibt es leider nicht mehr hab schon ohne ende gesucht!
    falls doch einer findet dann bitte dringend ne mail!;)
     
    #37 bradly, 13. Apr. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. Apr. 2009
  18. K950i

    K950i VIP Mitglied

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    Denkst du wirklich O² sagt: "Du hast uns so viel Ärger gemacht, wir schenken dir deine restlichen Vertragskosten! Die Karte wird deaktiviert aber zahlen musste nicht."

    Das ist ja die Sache mit der Mindestlaufzeit.
    Man muss sich bewusst sein, dass dieser Vertrag eben 2 Jahre läuft.
    Da kann man nichts dran ändern.
     
  19. shadow2209

    shadow2209 Guest

    Zahlen muss du auf jedenfall hier noch mal der Auszug aus den AGB's!

     
  20. Deadman

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    Dann kann man von Standleitung wirklich ausgehen. Denn normal ist des dann schon fast nicht mehr.

    LG
     
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