Sonstige V3xx funktioniert nicht mehr

Dieses Thema im Forum "Motorola Forum" wurde erstellt von noeggu56, 7. Sep. 2007.

  1. noeggu56

    noeggu56 VIP Mitglied

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    Hallo Leute

    Wie ein paar von euch wissen, habe ich von hier diverse Flashes und Skins auf mein V3xx gezogen. Bis heute Morgen hat alles einwand- und fehlerfrei funktioniert.

    Als ich ein Gespräch führen wollte, sah ich auf dem Display nur blau und weisse Striche, welche "flackerten". Ich nahm den Akku heraus und hoffte, das ich das Handy wieder starten kann.

    Leider blieben alle Versuche ergebnislos. Ich habe dann zu Hause versucht das Handy bzw. den Akku zu laden. Leider funktioniert dies auch nicht...

    Das Gerät gibt kein Lebenszeichen mehr von sich... Die Akku war übrigens auch nicht leer....

    Was könnte hier passiert sein oder was könnte die Ursache sein ?

    Danke für eure kompetenten Antworten...

    MfG noeggu 56
     
  2. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Was die Ursache war, wird dir leider niemand beantworten können.

    Ich würde mit dem Gerät jetzt zum Händler gehen und reklamieren. Nachweisen kann er dir ja erst mal nichts, also stehen die Chancen gut, das es getauscht wird.

    cu
    logofreax
     
  3. noeggu56

    noeggu56 VIP Mitglied

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    @logofreax

    Danke für Deine Mitteilung...

    Habe Pech gehabt.. Der Verkäufer im Swisscom Shop tauschte mir das Handy nicht ein ! Man bekommt nur 14 Tage nach dem Kauf bei einem allfälligen Defekt ein neues Handy. Ich habe meines im Mai 2007 gekauft. Er will dieses nun an Motorola einsenden...

    Ich werde Dich weiter orientieren...

    MfG noeggu56
     
  4. logofreax

    logofreax Bekanntes Mitglied

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    Hm...aber immerhin nicht sofort abgelehnt...ist mir auch schon passiert :D

    cu
    logofreax
     
  5. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    In Deutschland hat man 6 Monate lang einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, man muss sich nicht - auch wenn die Verkäufer es gerne versuchen - an den Hersteller verweisen lassen.
     
  6. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    in dem fall ist der hersteller aber wohl besser geeignet. Der Verkäufer hat ja nur den kompletten Umtausch ausgeschlossen und da hat er das Recht zu..Wie der verkäufer es gemacht hat war absolut in Ordnung
     
  7. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    Sorry, das ist nicht ganz richtig.

    BGB § 439 Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    Innerhalb der ersten sechs Monate brauche ich mich daher nicht mit einem "das sende ich zum Hersteller" abspeisen lassen. Dies gilt übrigens seit dem 1. Januar 2002 durch das in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.
     
  8. noeggu56

    noeggu56 VIP Mitglied

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    Guten Morgen Leute

    Ich habe heute früh das Ersatzhandy (V3) zurückbringen müssen, da dieses nicht richtig funktionierte.

    Aus diesem Grunde habe ich nun ein neues Ersatzhandy, nämlich ein V3xx erhalten. Dieses Gerät wird nun für ca. 2 bis 3 Wochen in meinem Besitze sein, bis mein Gerät wieder repariert zurück kommt.

    Da ich aber das langweilige VF Design (RK Version) nicht auf dem Disply haben aber dennoch keine grossen Versänderungen vornehmen möchte, frage ich euch an, ob es möglich wäre, dass ich nur den Skin, nämlich den IPhone Black Skin mit RSD-Lite flashen kann.

    Sobald ich dann das Handy zurückbringe, werde ich es dann auf den Original Swisscom bzw. Vodafone Skin zurück stellen..

    Ist dies ohne Probleme möglich ? Oder hat mir jemand noch einen anderen Tip ?

    Danke zum Voraus !

    MfG noeggu56
     
  9. Psycomorpher

    Psycomorpher VIP Mitglied

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    Das ist ein Leihgerät, daran solltest du überhaupt nichts ändern.
     
  10. noeggu56

    noeggu56 VIP Mitglied

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    @Psycomorpher

    Da nehme ich auf meine Kappe... Es könnte ja sein, dass sie mir ein neues Gerät geben.... und ich dann dieses (da es auch neu ist) behalten kann.. Dies wäre bei der Swisscom nicht das erste Mal... bei meinem V3i war es jedenfalls so...

    Ich verändere ja keine Seems oder lade eine neue SW darauf... Mir geht es ganz einfach um den Skin...

    MfG noeggu56
     
  11. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    Nochmals, das ist ein Leihgerät! Wenn irgendetwas schief geht, dann machst du gegenüber dem Verleiher schadensersatzpflichtig - lass also lieber die Finger von Änderungen.
     
  12. J4ZZ

    J4ZZ VIP Mitglied

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    Gut zu wissen!

    Mein erstes V3xx ist zum Beispiel schon 2 Tage nachdem ich es gekauft habe, nicht mehr angegangen... -> ohne irgendein Modding überhaupt.
    Und selbst da hat sich der Verkäufter im O²-Shop geweigert mir ein neues Gerät zu geben und es wurde "plain" also ohne Akku und Deckel eingeschickt und die Platine getauscht...

    Nun nach 3 Monaten mit einem funktionierenden V3xx wieder das selbe, Handy ging nicht mehr an. (zumindest nur halb)
    Wieder zu O² und wieder kein Umtausch... Es wurde wieder eingeschickt und ich warte jetzt schon wieder gute 2 Wochen.

    Sind die O²-Leute wirklich verpflichtet, auf Wunsch des Kunden, einfach das Gerät auszutauschen, wenn diese 6 Monate noch nicht um sind und die meisten Endverbraucher wissen einfach nur nichts von diesem Paragraphen?
    Das würde mir nämlich diese ständige Wartezeit ersparen und ich hätte sofort wieder ein funktionierendes Gerät und nicht erst Wochen später...
    Bei Vodafone geht der Umtausch doch auch ohne Probleme und großes Nachgefrage oder Eingeschicke.

    Gruß,

    ..::J4ZZ::..
     
  13. smypls

    smypls VIP Mitglied

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    Wäre mal eine gute Idee, hier irgendwo die Rechte des Kunden mal zusammenzufassen.

    ja, es besteht die Verpflichtung des Verkäufers, auf Wunsch des Kunden das Handy auszutauschen. Niemand muss sich also darauf einlassen, dass das Handy eingeschickt wird und man dann zwei Wochen oder länger auf sein Handy warten muss.

    Und genau genommen beträgt die Gewährleistungsfrist sogar zwei Jahre. Das steht in § 438 Absatz 1 BGB. Als Verbraucher hat man in den ersten sechs Monaten einen besonderen Vorteil: wenn es zum Streit darüber kommt, ob der Fehler bereits bei Kauf des Handys vorlag, muss der Verkäufer beweisen, dass das Handy zum Kaufzeitpunkt mangelfrei war, § 476 BGB. Erst danach gilt die dann übliche Regelung, dass der Käufer beweisen muss, dass das Handy zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits den Mangel hatte.
     
  14. noeggu56

    noeggu56 VIP Mitglied

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    Die erwähnten Gesetzesparagraphen mögen wohl in Deutschland oder Oesterreich gelten. In der Schweiz sieht es jedoch ein wenig anders aus.

    Bei uns läuft jeden Dienstagabend im TV eine Konsumentensendung (Kassensturz) auf SF 1. Gemäss dieser Sendung sollte aber auch die Möglichkeit bestehen, dass das Handy durch den Verkäufer, nach dieser kurzen Zeit, ohne Probleme ausgetauscht werden sollte.

    Aber was will man, wenn sich der Verkäufer weigert ? Ich jedenfalls habe mich gewehrt und nun wenigstens ein neues V3xx als Ersatzgerät erhalten. Zuerst wollte man mich mit einem V3, welches noch eine alte SW Version darauf hatte, abspeisen.

    Da dieses nicht funktionierte (es wurden keine Bluetooth-Geräte erkannt und ich konnte keine E-Mails abrufen) erhielt ich dann auf Grund meiner Reklamation eben ein neues V3xx... Aber warum eigentlich erst nach meiner Reklamation ?

    Ich habe dies mit einem anderen Verkäufer diskutiert und teilte diesem meine Enttäuschung über die Vorgehensweise mit. Im Weiteren machte ich ihn darauf aufmerksam, dass ich jetzt wegen diesem Gerät wieder 60 km fahren musste...

    Es hat etwas gebracht: Bei meiner nächsten Telefonrechnung werden mir SFR 25.-- gutgeschrieben. Na also... geht doch...

    Es ist ja schade dass man sich immer wehren muss und nicht die Verkäufer auf einem zukommen...


    MfG noeggu56
     
  15. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    Das ist schade und zeigt uns wieder einmal, warum die Schweiz nicht in die EU will. ;)

    Auch als Schweizer kannst du in Deutschland nach unserem Recht ein Handy kaufen. vielleicht für den nächsten Fall.

    @smypls
    Du hast mit den zwei Jahren natürlich Recht. Ich habe es deshalb nicht erwähnt, da ab dem 7 Monat ja die Beweislast beim Kunden liegt - und das ist immer sehr schwierig.
     
  16. phone-company

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    Ja, genau so sieht es aus. Aber der verkäufer muss ihm kein neues Gerät aushändigen. Genau das was Du da so schön zitierst ist ja vom Verkäufer gemacht worden...
     
  17. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    Lieferung = Aushändigung. ;)
     
  18. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    nein der Verkäufer ist erst nach 3 maligem versuch der reparatur verplichtet zur wandlung...Vorher hat er das recht zur schadensbehebung / sprich reparatur
     
  19. thomas700

    thomas700 VIP Mitglied

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    Sorry, das haben wir mal gelernt, stimmt seit 2000 aber nicht mehr.

    Als Käufer habe ich die echte Wahl ob ich die Beseitigung des Mangels verlange (nur dann hast du recht - ist z.B. häufig beim Autokauf mit gewünschter Sonderausstattung der Fall, da dann das Folgende nicht so einfach ist) oder ob ich die Lieferung der mangelfreien Ware fordere (bei Massengebrauchsgütern der für den Käufer sinnvolle Weg). Diese Käuferrecht kann auch nicht durch AGB's abbedungen werden.
     
  20. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    dann ist gut zu wissen das sich da kein Händler dran hält hier in deutschland ;)
     
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