T-Mobile Garantie überschreibbar?

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von g0ermann, 20. Jan. 2011.

  1. g0ermann

    g0ermann Neues Mitglied

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    Sers zusammen,

    Sorry wenn das Thema eigentlich woanders hin gehört, bin erst neu angemeldet.

    Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, ich habe ein iPhone 3GS mit einem Vertrag von T-Mobile.
    Apple gibt ja, warum auch immer nur 12 Monate Garantie auf ihre Produkte und T-Mobile gibt noch 1 Jahr zusätzlich. Also hätte ich noch 11 Monate restgarantie. (Kaufdatum november 2009)
    Ich habe jetzt vor das Handy zu verkaufen, egal ob bei eBay oder an n Kollegen, wie sieht es dann mit der Garantie aus? Kann jemand mit dem iPhone nach T-Mobile gehen und es umtauschen oder geht es nur über mein Namen?

    Weil ich kann ja nicht bei eBay angeben 11 Monate Garantie wenn die aufeinma nur für mich gelten.

    Der käufer würd ja die unterlagen bekommen.

    Würde wenn es mit der Garantie möglich ist eine Kopie an den Käufer reichen?

    Danke.

    Gruß,
    g0ermann
     
  2. kaffeetrinker

    kaffeetrinker VIP Mitglied

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    Wenn der Käufer einen Garantiebeleg (Rechnung o. ä.) bekommt sollte es keine Probleme geben.

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  3. g0ermann

    g0ermann Neues Mitglied

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    Ja also würde alle unterlagen dazu bekommen. Würden den Kopien reichen? Weil Verkauf ja nur das Handy nicht den Vertrag ud das ist ja gleichzeitig mein Vertrag wo die iPhone Sachen drauf stehen.
     
  4. dowser

    dowser VIP Mitglied

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    Naja er braucht schon was wo das Kaufdatum ersichtlich ist. notfalls deinen Originalvertrag/ Lieferschein o.ä. mit geschwärzter Kundennummer usw
     
  5. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    also die 24 monatige Herstellergarnatie sollte übertragbar sein.
     
  6. Deadman

    Deadman Super-Moderator

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    T-Mobile gibt keine Garantie extra. ausser gegen Extra Gebühr und die läuft trotzdem über Apple.

    Die 24 Monate was Telekom vergibt ist Gewährleistung. Und dafür brauchst du die Rechnung.

    LG
     
  7. g0ermann

    g0ermann Neues Mitglied

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    Ja Kaufdatum etc. wären ja auch auf einer Kopie ersichtlich.

    Und laut T-Mobile geben die 1 Jahr Garantie auf's iPhone und 1 Jahr Apple Werksgarantie so hat die mir das damals gesagt.
     
  8. Dodger

    Dodger VIP Mitglied

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    Da werden mal wieder Garantie und Gewährleistung verwechselt (kannst bei Wikipeadia nachlesen :)). Wenn du ne Kopie der Rechnung mitgibst ist das aber kein Problem für den Käufer.
     
  9. g0ermann

    g0ermann Neues Mitglied

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    Hm, dann wird es wohl so sein xD aber ist trotzdem beim Verkauf überschreibbar?

    Mach zwar noch n "biete"-Beitrag aber hat jemand Interesse am iPhone 3GS 16GB, handelt sich dann um ein komplett neues gerät, schick es heute ein.
     
  10. Flow2k

    Flow2k Neues Mitglied

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    also wenn ich es richtig gelesen habe, hast du das Handy schon 13 Monate, ergo egal ob du dem Käufer eine Rechnung oder sonstwas mitgibst hat er keine Garantie mehr auf das Gerät. das zweite Jahr fällt, wie deadman schon gesagt hat unter Gewährleistung und die ist rechtlich nicht übertragbar! Gewährleistung setzt einen Vertrag (Kaufvertrag) zwischen dem Händler (T-Mobile) und dem Käufer (dir) voraus. wenn du das Gerät nun weiterverkaufst läuft die Gewährleistung dennoch weiterhin auf dich! Zudem mit der Gewährleistung eh meistens nichts anfangen kannst wenn nicht innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf schon mal der gleiche Defekt vorlag!

    PS: Wenn du es jetzt einschickst zum Tausch wirst du zu 100 % einen KVA bekommen von T-Mobile weil das Gerät ausserhalb der Herstellergarantie liegt. da wirst dann 3 Möglichkeiten haben:

    Reparieren: zwischen 99 und 139 euro
    Austauschen: 239 Euro
    oder unrepariert zurück.
     
  11. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    @deadman..wie dodger schon schrieb.. Garantie und gewährleistung sind unterschiedliche Dinge... Garantie herrscht durch den Hersteller und gewährleistung durch den Verkäufer. Bei der Gewährleistung wandelt sich die Beweispflicht nach spätestens 6 Monaten zu Gunsten des Verkäufers....
     
  12. g0ermann

    g0ermann Neues Mitglied

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    Was für eine Beweispflicht?
     
  13. Deadman

    Deadman Super-Moderator

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    Ehm, sagte ich was anderes?

    Ich sagte doch Garantie läuft über Apple, die Gewährleistung über Telekom.

    Beweispflicht heißt: Musst beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an war, sonst wird es abgelehnt die Gewährleistung.

    Wobei Telekom sehr kulant da ist.

    LG
     
  14. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    jepp, nee sorry dann hab ich mich verlesen :) Nichts für ungut
     
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