Sonstige Sony Ericsson K850i - Nach Postversand defekt?

Dieses Thema im Forum "Sony Ericsson" wurde erstellt von B_en_E, 24. Sep. 2010.

  1. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Hi ich brauche eure hilfe.
    Ich habe mein Sony Ericsson K850i bei Ebay verkauft UND bei mir hat es funktioniert.

    Jetzt habe ich eine Email bekommen in der steht das sich die Käuferin von mir betrogen fühlt da ich meinte es funktioniert und bei ihr geht die ganze zeit das Display aus. Hier die Original Mail:
    hallo...
    ich hab eigentlich gedacht das das handy funktioniert...aber es geht dauernt das display aus...bin jetzt erst wieder heim gekommen und kann mich erst jetzt melden...ich fühle mich grade hintergangen...da ich eigentlich auf ein ganzes handy geboten habe und ich sie extra nochmal gefragt habe...ich werde mich auch gleich bei ebay melden...
    Ich habe jetzt sofort geschrieben:
    Ich verstehe das nicht...es HAT FUNKTIONIERT.Was
    passiert denn genau, geht das handy einfach so aus
    oder wird nur der bildschirm schwarz. Weil das
    wäre halt nur eine art bildschirmschoner. Ist der
    Bildschirm nach einem Tastendruck denn wieder an?
    Ist der Akku geladen??

    Hab das Problem mal gegoogelt und da steht software fehler aber bei mir hat es ja funktioniert...

    Was kann ich nur tun???
     
  2. bigthing

    bigthing VIP Mitglied

    Registriert seit:
    17. Juni 2009
    Beiträge:
    1.717
    Zustimmungen:
    1
    Ruhig bleiben und das Handy zurrücknehmen, passiert schon mal, aber erst das Handy erhalten und dann das Geld zurück.
    Da gibt es auch die dollsten Geschichten.
     
  3. pimping_SE

    pimping_SE VIP Mitglied

    Registriert seit:
    27. Juli 2009
    Beiträge:
    3.153
    Zustimmungen:
    12
    Notfalls vors Gericht ziehen :D
    Nein, ich denke, dass sich das aussergerichtlich regelt, warte erstmal die Antwortmail von der Käuferin ab und dann kann man weiter sehen. Lässt sich das Problem nicht lösen, kannst du ja aus Kulanz das Handy zurücknehmen. Evtl. kannst du einen Treuhandservice dazwischenschalten oder der Handyservice (Link siehe ganz oben in der Forumleiste) einschalten.
     
  4. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Sie hat nochmal geantwortet:
    hallo..
    also der bildschirm geht komplett aus wenn ich nur eine taste drücke...und dann geht gar nix mehr....geladen ist es...dachte ja auch erst es lag am akku...aber leider doch nicht...
    war jetzt schon in ein geschäft und die haben gesagt soll mal ein neu update drauf machen und das habe ich...und da stand das erst ein neues drauf gemacht wurde....
    und leider funktioniert es trotzdem nicht..
    ich weiss jetzt nicht was ich machen soll"

    Wie kann das sein, was kann ich jetzt tun???
     
  5. ragalthar

    ragalthar VIP Mitglied

    Registriert seit:
    26. Juni 2007
    Beiträge:
    4.025
    Zustimmungen:
    105
    Das eBay Geschäft rückgängig machen, d.h. Du bekommst das Handy zurück, die Käuferin das Geld. Habe ich schon ein paar mal gemacht, geht problemlos. Verständige Dich per E-Mail mit der Käuferin, wie ihr das handhaben wollt. Dann gibt's im Abschluß sogar noch 'ne positive Wertung. :) Wenn Du das Handy hast seilbst nachsehen, was los ist, ggf. reparieren und nochmal bei eBay rein. Der zweite Käufer ist meist nicht so pingelig.
     
  6. Fifa

    Fifa Guest

    Nicht immer, nach ner Rücknahme haben wir auch ne schlechte Bewertung bekommen, und wir können nix dagegen machen!
     
  7. Sonic89

    Sonic89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Sep. 2010
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    Hi,

    wie hast du denn das Handy verschickt?
    Wenn es versichert war, sollte sich deine Käuferin an die Post wende. Man kann Artikel noch so gut verpacken, wenn diese hin und her katapultiert werden, kann schon mal was kaputt gehen.

    Ich würde dir von einer Rücknahme abraten. Weißt du ob das Handy nicht bei ihr keputt gegangen ist und sie dies jetzt versucht zu vertuschen.

    Die Käuferin trägt zu dem das Risiko beim Transport.

    Du kannst dich sogar vor einer Rachebewertung schützen, in dem du eBay rechtzeitig einschaltest und denen diesen Vorfall schilderst.

    Kurz um, wenn das Paket versichert war, soll sie sich bei der Post melden und Schadenersatz verlangen. Wenn das Paket nicht versichert war, bleibt sie auf den Schaden sitzen, weil sie das Risiko bei dem Transport trägt.
    Zu dem hast du dich mehr als Kulant gezeigt und bist gesetzlich auch nicht dazu verpflichtet das Handy zurückzunehmen, wenn du im guten Glauben und nach besten Wissen und Gewissen das Handy verkauft und beschrieben hast.
    Des Weiteren kannst du nicht wissen und kontrollieren, ob sie das Handy ordnungsgemäß behandelt hat.

    Kulanz ist zwar sehr nett, nur leider wird man auch sehr oft deswegen über den Tisch gezogen von einigen Käufern.

    Ich hab schon 2 mal diese Schiene durchgezogen und alle beide male stellte sich heraus, dass der Käufer das Handy vermurkst hatte.

    --- Edit ---

    Korrektur: Du musst dich bei der Post melden und ein Formular ausfüllen; wenn das Paket versichert versendet worden ist.
     
  8. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    also ich habe ihr jetzt schon geschrieben das sie es zu jomapfi(vom handyservice oben) schicken kann und das der sich das mal anguckt was das problem is und ich den schaden bezahlen würde. Hätte ich das tun müssen???

    --- Edit ---

    hier ist meine Nachricht:

    ich habe mich nochmal erkundigt und herausgefunden
    dass sie das Risiko beim Transport tragen und das
    ich nicht zu einer Rückgabe etc. verpflichtet bin
    Deshalb wollte ich ihnen nur sagen das ich ihnen
    ja die Adresse eines Handyfachmannes geschickt
    habe dem ich das Problem geschildert habe und der
    sich das betroffene Handy angucken wird und dann
    sagen wird was das problem ist.Ich bin auch nicht
    verpflichtet die Reperatur zu zahlen wie ich erst
    annahm aber ich werde mich bei den kosten
    beteiligen wenn der Betrag moderat bleibt. Wie
    gesagt das Handy hatte bei mir einwandfrei
    funktioniert und das bedeutet das es durch den
    Versand oder durch eigenverschuldung ihrerseits
    schaden genommen habe.
    Im Klartext: Ich werde das
    Handy nicht Zurücknehmen da ich ein Privater
    Verkäufer bin aber ich habe sie an einem
    Handyfachmann vermittelt der sich das Problem
    anschauen wird und ich werde mich gegebenfalls bei
    den Reperaturkosten beteiligen.
    Wenn sie fragen haben melden sie sich einfach"

    Ist das rechtens was ich geschrieben habe oder kann sie mir jetzt probleme machen???
     
  9. pimping_SE

    pimping_SE VIP Mitglied

    Registriert seit:
    27. Juli 2009
    Beiträge:
    3.153
    Zustimmungen:
    12
    Denke nicht, dies würde unter den Begriff "Kulanz" fallen.
     
  10. Sonic89

    Sonic89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Sep. 2010
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    Du schreibst sehr zweideutig.

    [/COLOR]aber ich werde mich bei den kosten
    beteiligen wenn der Betrag moderat bleibt.[/QUOTE]

    Was ist in dem Fall moderat? Für die Frau ist es moderat, wenn Du alle kosten übernimmst!

    Melde diesen Fall der Post, wenn du es versichert versendet hast.

    Ansonsten würde ich ihr gleich noch einmal mitteilen, dass du keine kosten übernimmst! Bei einem Transportschaden übernimmt das die Post oder der Käufer (Gefahrenübergang).

    Mit deiner E-Mail hast du dir jetzt ggf. zusätzlichen Stress eingehandelt.

    Die Reparatur kann sich ggf. auf über 50€ belaufen!

    Versuch deine Aussage zu revidieren und melde das der Post. Wie das allerdings genau abläuft, weiß ich nicht.
    Du musst ggf. damit rechnen eine Negartivbewertung zu bekommen, aber das ist immer noch günstiger als evtl die Reparaturkosten zu tragen; wozu du gesetzlich auch nicht verpflichtet bist.

    --- Edit ---

    Achso, lies dir doch auch einfach mal bei eBay im Berich "Rechtsportal" Deine Rechte und pflichten durch.

    Was ich hier erzähle, habe ich teilweise auch nur von der Seite. ;)
     
  11. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Sie macht mir jetzt richtig stress: und ich habe mich auch schlau gemacht und sie müssen mir garantie geben...

    Seit den Büchern von Ralf Höcker (Rechtsirrtümer) sollte sich das aber doch herumgesprochen haben! Es gibt kein "neues" EU-Recht, und Gewährleistung bleibt immer Gewährleistung, auch bei Privat-Verkäufen!

    Und warum GEWERBLICHE Händler (account inzwischen gelöscht) bei ebay als angeblich "Private" so etwas schreiben dürfen, das wissen nur die Götter...

    "Schaut euch auch meine anderen Auktionen an,
    Aufgrund der EU Garantiegesetze beachtet bitte folgendes: Da es sich um ein privates Angebot handelt wird der Artikel so wie er ist, ohne Garantie, Rücknahme und Umtausch, von mir verkauft. Mit der Abgabe eines Gebotes erklärt Ihr euch damit einverstanden auf jegliche Garantieleistungen zu verzichten
    Viel Spaß beim Bieten!!"
    und zweitens haben sie auch eine falsche beschreibung abgeben also war ich nicht verpflichtet das handy überhaupt an zu nehmen..
    und wenn sich nichts ändern tut schalte ich mein rechtsanwalt ein"

    Ich hab jetzt nur zurückgeschrieben was dagegen spricht wenn sie das handy bei jomapfi(Handyservice siehe oben) einschickt und ich nun die VOLLEN kosten übernehmen würde
     
  12. Sonic89

    Sonic89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Sep. 2010
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    So und noch einmal zum mitlesen und schreiben:

    Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

    Musst du Garantie etc. als Privater Käufer einräumen wenn du nach besten Wissen und Gewissen den Artikel beschrieben und verkauft hast?

    NEIN!!!

    Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

    --Ein weiterer Rechtsauszug---

    Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben - gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.
    Bei Vorliegen eines Mangels bei der Übergabe der Sache kann der Käufer grundsätzlich:
    Wahlweise Lieferung einer neuen Sache oder Reparatur der mangelhaften Sache verlangen (sog. Nacherfüllungsanspruch)
    Bei Fehlschlagen, Unmöglichkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
    Bei Verschulden des Verkäufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
    Für diese Ansprüche gilt grundsätzlich eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB).
    Im Gegensatz zu einem gewerblichen Verkäufer haben Sie als privater Verkäufer jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers zu beschränken oder auszuschließen.

    Die nette Dame schüchtert Dich nach allen Regeln der Kunst ein und hat damit offensichtlich Erfolg. Geh endlich zur Post und melde den Schaden.
    Ich weiß nicht welche § sich die Frau raus sucht, auf jeden Fall die falschen.
     
  13. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    Päckchen war aber NICHT versichert!
     
  14. Sonic89

    Sonic89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Sep. 2010
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    Dann trifft das zu:


    Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.

    SIE hat das Recht bzw. die Pflicht, je nach dem wie man es sieht, einen versicherten Versand zu verlangen. Wenn Sie das nicht tut, ist Sie für den so genannten "Gefahrenübergang" verantworlich.

    Also entweder redest du mit der netten Dame mal etwas tacheless, oder Du lässt dir weiterhin auf der Nase herumtanzen und dich unter Druck setzen. In der Rolle bist du nämlich gerade.

    Du hast als privater Verkäufer Rechte und Pflichten. Deine Pflichten hast du erfüllt.

    Du kannst schon bald davon ausgehen, dass Sie das Handy innerhalb kürzester Zeit, wie auch immer, beschädigt hat und sich nun denkt: ,,Ich habe es gerade frisch gekauft, also schiebe ich dem Verkäufer die Schuld zu". Das ist natürlich nur eine Vermutung von mir.
    Nur umso heftiger Leute reagieren, desto mehr kann man davon ausgehen, dass Sie was zu verbergen haben.

    Reagier darauf nicht mehr, schreib ihr das noch mit dem Gefahrenübergang und wenn sie dann noch rum muckt, dann soll sie weiter machen.

    Rechtlich kann sie dir eigentlich gar nichts.
     
  15. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    ok ich hab mich jetzt auch bei ebay gemeldet
    An Ebay

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich den Vorgang des Handyverkaufs von meiner Seite aus klar stellen.
    Das Handy hat einwandfrei bei Verkauf bei mir funktioniert!
    Nach der Ersteigerung durch die Käufer ****** habe ich das Handy ordentlich verpackt am 10.09. abgesendet.
    Erst am 22.09., also 12 Tage später (!), habe ich die Nachricht der Käuferin erhalten, dass das Handy nicht ordnungsgemäß funktionieren soll.
    Bis heute ist noch nicht klar, ob die Fehlermeldung durch einen Versandschaden entstanden sein könnte oder sogar wegen Falschbehandlung durch die Verkäuferin.
    Das die Fehlermeldung erst ca. 10 Tage nach Erhalt des Gerätes ist merkwürdig, der Verdacht, dass erst durch eine fehlerhafte Nutzung ein Fehler entstanden sein könnte liegt nahe.
    Das Gerät war bei mir bis vor Verkauf noch in Benutzung und hat sicher und einwandfrei funktioniert.
    Nur weil ich ein noch interessanteres Gerät kaufen konnte habe ich das vorherige von mir verkauft.
    Ich bitte um Klarstellung der Sachverhalte bei der Käuferin in dieser Sache
    und verwehre mich hiermit gegen falsche Anschuldigungen.




    daraufhin hat ebay sich heute gemeldet



    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben sich an uns gewandt, da der
    Käufer ****** angibt, dass das Handy nicht einwandfrei
    funktioniert.

    Ich kann den Artikel zwar nicht in Augenschein nehmen, aber ich möchte
    Sie gern bei der weiteren Vorgehensweise beraten.

    In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen, mit dem Käufer Kontakt
    aufzunehmen. Vielleicht findet sich in einem persönlichen Gespräch
    bereits eine einvernehmliche Lösung.

    Außerdem ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Wenn
    die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Käufer vom
    Verkäufer verlangen, dass dieser die Ware zurücknimmt und den Kaufpreis
    erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel gezahlte
    Betrag erstattet wird.

    Wir haben Ihnen dazu in unserem Rechtsportal eine Seite
    zusammengestellt, die ich Ihnen sehr empfehle. Hier finden Sie Antworten
    auf alle Fragen, zum Beispiel wann liegt ein Mangel vor, wer muss
    beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerfrei ist.

    Sie können lesen:

    "Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des
    Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht
    verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen."

    Diese und weitere Informationen finden Sie unter:

    eBay Deutschland: Rechtsportal

    In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Käufer einigen. Natürlich haben
    Sie dann auch die Möglichkeit eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu
    erhalten.

    ich wünsche Ihnen, dass Sie mit dem Käufer schnell eine
    Einigung finden werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    eBay-Sicherheitsteam
     
    #15 B_en_E, 5. Okt. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 5. Okt. 2010
  16. Sonic89

    Sonic89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    11. Sep. 2010
    Beiträge:
    70
    Zustimmungen:
    0
    Ich würde das nächste mal, wenn du solche E-Mails hier einfügst, mal sämtliche Namen rausixxen ;) Geht ja keinen was an wer wie heißt ^^

    Der hat dir jetzt nichts anderes geschrieben als ich dir.

    Der Artikel scheint der Beschreibung entsprochen zu haben und damit ist die Geschichte erledigt.

    Wenn dein Käufer weiterhin rumzickt, dann lass ihn zicken.

    Vor allem 10-12 Tage nach dem Erhalt der are sich erst beschweren ist sehr verdächtigt.

    Mein Tipp: Schließ mit dem Fall ab und dann ist gut. Auf die Person brauchst du nicht mehr zu reagieren. Kopier ihr notfalls noch ein paar § und dann muss auch mal Schluss sein! ;)
     
  17. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    naja sie meldet sich ja auch seit ner woche nich mehr... ich hoffe ich kanns jetzt einfach abharken
    Danke hast mir gut geholfen mit deinen tipps und §


    PS: namen hab ich rausgemacht hab ich vergessen bei den anderen posts aber net ;)
     
  18. pimping_SE

    pimping_SE VIP Mitglied

    Registriert seit:
    27. Juli 2009
    Beiträge:
    3.153
    Zustimmungen:
    12
    In der Antwortmail vom Ebay Sichetheitsteam steht noch der Käufername drin ;)
     
  19. ragalthar

    ragalthar VIP Mitglied

    Registriert seit:
    26. Juni 2007
    Beiträge:
    4.025
    Zustimmungen:
    105
    Jetzt nicht mehr! :) Danke für den Hinweis.
     
  20. B_en_E

    B_en_E Neues Mitglied

    Registriert seit:
    15. Sep. 2010
    Beiträge:
    9
    Zustimmungen:
    0
    danke hab ich übersehen, habs wohl heut nichso mit den augen
     
Die Seite wird geladen...