Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss?

Dieses Thema im Forum "Allgemeiner Talk" wurde erstellt von denim-guru, 6. Jan. 2010.

  1. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    1 Monat.
     
  2. MrAss69

    MrAss69 Guest

    Es greift das "Fernabsatzgesetz", also 2 Wochen...

    Fernabsatzgesetz ? Wikipedia

    MfG

    Moi
     
  3. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Ja, es gibt auch Verträge, wo das Widerrufsrecht 14 Tage beträgt.

    In diesem Fall sind es aber 1 Monat (bzw. evtl. auch ein ewiges Widerrufsrecht).

    (Falls mein Wissen unerwünscht sein sollte und du lieber die eigenen falschen Angaben verbreiten willst, einfach meinen Beitrag löschen)
     
    #3 denim-guru, 6. Jan. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 6. Jan. 2010
  4. MrAss69

    MrAss69 Guest

    Dann klär uns doch mal auf, auf welcher Grundlage in diesem Fall eine Frist von einem Monat greifen sollte...

    MfG

    Moi

    PS: Welche Krähe meinst Du? ;)
     
  5. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Mein Gott, kann man es nicht einfach hin nehmen, dass es so ist?

    Bei Verträgen nach § 312b BGB besteht ein Widerrufs- und Rückgaberecht nach § 312d BGB.
    Die Fristen für den Widerruf nach § 312d BGB regelt § 355 BGB.
    => also in diesem Fall 1 Monat oder ewiges Widerrufsrecht.

    Deine Lateinkenntnisse in allen Ehren, aber ich finde, dass im Unterforum "Handyberatung" keine Krähen besprochen werden sollten.
     
    #5 denim-guru, 6. Jan. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 6. Jan. 2010
  6. MrAss69

    MrAss69 Guest

    Nein kann man nicht, da die Begründung "Ist einfach so" bereits in der Grundschule verpönt war ;)

    MfG

    Moi
     
  7. Drigaaz

    Drigaaz VIP Mitglied

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    Ums kurz zu fassen, die Widerrufsfrist beginnt erst mit unterzeichnung des Vertrages. Dann stehen ihm 2 Wochen Zeit zur verfügung den Widerruf schriftlich oder in Form von Rücksendung einzulegen.

    mfg.
     
  8. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Die Widerrufsfrist beginnt nicht mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern bei Lieferung der Ware.
    Wer sich dafür interessiert und nicht einfach nur seine Meinung (ich schreibe mit Absicht nicht "Wissen") preis geben möchte, kann sich ja den § 355, Abs. 3, Satz 2 durchlesen.
     
  9. HomieOne

    HomieOne Neues Mitglied

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    Nebenbei, welches Handy es vielleicht sein könnte, ist es sehr interessant die Beiträge zu lesen.
    Also am Telefon wurde mir eine Kündigungsfrist von 2 Wochen eingeräumt, ohne jetzt jemanden in den Rücken zu fallen...
     
  10. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Die können dir am Telefon leider viel sagen...
     
  11. sukouno

    sukouno Neues Mitglied

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    Ich muß denim-guru recht geben mit seine Aussage

    kopie aus dem BGB

    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.


    Am Telefon wird man selten Belehrt zwecks Widerrufsrecht weil man denkt das der Verbraucher am anderen ende des Telefons zu blöde ist sich selbst zu informieren und damit rechnet das der verbraucher dan den Vertrag eingeht.
    Habe es schon selber durch selbst durch sofortige Kündigung bzw Ablehnung am Telefon .

    gruß sukouno
     
  12. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    @ sukouno: Man kann am Telefon nicht ordnungsgemäß über seinen Widerruf belehrt werden. Die Belehrung hat in Schriftform stattzufinden - was am Telefon unmöglich ist.
     
  13. pommesmatte

    pommesmatte Super-Moderator

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    Handyverträge können nicht rein mündlich geschlossen werden!

    Im Normalfall kommt der Vertrag erst mit Unterzeichnung des zugesandten Vertrages inkl. Belehrung zustande und ab DANN gelten 2 Wochen Frist. (Nicht 1 Monat!).

    Zusendung der Ware (des Handys) hat hier nachrangige Bedeutung für den Widerruf des Vertrages. Sollte aber beispielsweise gar keine Zusendung erfolgen, obwohl im Vertrag zugesichert,, kann der Vertrag (fristunabhängig) wegen Nichterfüllung gelöst werden.

    Solange nix unterzeichnet ist, besteht auch noch keinerlei Vertrag.
     
  14. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    @ pommesmatte: Kannst du mir vielleicht erklären, warum es bei Fernabsatzverträgen eigentlich ein Widerrufsrecht gibt?
     
  15. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Irgendwie nicht, denn in deinem Text sagst du ja selbst, dass es im Regelfall nur 14 Tage sind :D
    Der Monat gilt nur in dem Ausnahmefall, dass die Widerrufsbelehrung nach der Unterschrift/Vertragsbeginn erfolgt.... Ist und bleibt aber eine Ausnahme für genannten Fall.

    Und die Widerrufsfrist beginnt in dem Moment, in dem man in Textform über sein Widerrufsrecht informiert wird, das kann in Zweifel auch eine Email sein.

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass man bei einem Fernabsatzgeschäft, sprich eben Telephon, Haustür, Anquatschen im Supermarkt (Internet zählt da auch mit rein), überrumpelt wird, nicht von selbst den Entschluss fasst und kaum Zeit zum darüber nachdenken hat.
    Geht man von selbst in ein Ladengeschäft, sieht der Gesetzgeber die Tatsache gegeben, dass man den Schritt zum Vertragsabschluss/Kauf selbst und aus freien Stücken gefasst, ordentlich darüber nachgedacht hat und auch ordentlich beraten wurde bzw. sich hat ordentlich beraten lassen.

    So in etwa :)
     
  16. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Schonmal §355 Abs. 3, Satz 2 gelesen?

    Der Rest zur Begründung des Widerrufsrechts stimmt.
    Aber neben den von dir genannten Gründen kommt hinzu, dass der Käufer die Möglichkeit haben muss, sich die Ware anzusehen und zu testen.
    Man vergleiche: Hosenkauf im Geschäft und Hosenkauf im Internet oder Katalog. Hier hat der Kunde ja nicht die Möglichkeit, die Hose anzuprobieren - aber ein Widerrufs- und Rückgaberecht.
    Daher auch erst Fristbeginn mit Erhalt der Ware.
     
  17. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Kannst du mir das bitte genauer erklären, ich weiß gerade nicht, auf was du hinaus willst.
     
  18. denim-guru

    denim-guru Gesperrt

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    Es ist doch nur ein kurzer Satz, der im Vergleich zu manch anderen Sachverhalten auch einfach zu verstehen ist.

    "Bei der Leiferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger"

    Der 355er wurde aber auch überarbeitet und die neue Fassung ist ab Juli 2010 im BGB. Dann findest du die Passage, die jetzt noch im 3. Absatz steht, im 4.
     
  19. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Ja und?

    Ist doch logisch, dass beim Warenkauf die Widerrufsfrist trotz entsprechender vorheriger Belehrung erst bei Erhalt der Ware eintritt.
    Sonst könnte ja jeder Internetshop nach der Bestellung die Belehrung rausschicken, die 2 Wochen abwarten und man wäre als Käufer der Gelackmeierte...

    Es geht hier ja aber um einen Handyvertrag (primär erstmal ohne Handy, da das ja noch kein Bestandteil in dem Sinne ist) und da gilt nunmal primär die Widerrufsbelehrung als Datum...

    Weiß nicht, was du jetzt mit Waren willst.... Darum gehts hier nämlich nicht^^
     
    #19 Aurea, 6. Jan. 2010
    Zuletzt bearbeitet: 6. Jan. 2010
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