Vodafone im Vodafone-Shop gemachten Vertrag widerrufen ?

Dieses Thema im Forum "Provider & Netzbetreiber" wurde erstellt von Nachtigall2010, 10. Aug. 2009.

  1. Nachtigall2010

    Nachtigall2010 Moderator

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    Hallo Meine Oma hat Dümmlicherweiße einen sehr Teuren Vertrag bei Vodafone abgeschlossen.
    Der Vertrag wurde am 06.08.2009 Abgeschlossen.
    Da sie 30 im monat Bezahlen muss und der Vodafone Typ im Shop ihr noch Mobiles internet dazu gelegt hat was sie nicht Brauch wollte ich den Vertrag Wiederrufen.
    Meine Frage: Wie mach ich das?
    Was muss ich da angeben?
    Was soll ich da Reinschreiben?
    Und kann ich das Kündigungsschreiben auch Direckt im Vodafon Shop abgeben?

    Danke im Vorraus.
    LG Nachtigall
     
  2. Sssnatcher

    Sssnatcher Neues Mitglied

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    hm...schwierig da der Vertrag in einem Shop zustande kam. Wäre es ein Haustürgeschäft, online oder Telefongeschäft gewesen, hättest da 14 Tage Widerrufsrecht. Natürlich würde ich es an deiner Stelle versuchen, allerdings ist glaub max. ein günstigerer Tarif drin.
    Einfach angeben, das der Typ im vodafone-shop euch schlecht beraten hat und deiner Großmutter, die ja nix davon versteht, einen, für sie nutzlosen Vertrag augeschwatzt hat. Aber beeil dich damit, je länger du wartest, desto schlechter stehehn die Chancen. Achja, evtl. noch bei der Hotline anrufen und die Sachlage mal schildern.
     
  3. allmächd

    allmächd VIP Mitglied

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    im Laden hat man kein Widerrufsrecht. Steht auch in der aktuellen Connect als Rechtstip. Und auch so, nach der Zeit, keine Chance mehr, ganz ehrlich
     
  4. Drigaaz

    Drigaaz VIP Mitglied

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    Du kannst es sicherlich versuchen.
    Du wendest dich an Vodafone Deutschland, Kundenbetreuung, Ratingen. Dürfte eine genaue dresse auf den Vertragsunterlagen stehen.
    Du hast zwar sehr schlechte Chancen, aber ein Veruch ist es immer wert.
    Apropos: Schick den Widerruf, unbedingt schriftlich per Einschreiben ;)

    mfg.
     
  5. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Wie bereits erwähnt, im Shop gibt es kein Rücktrittsrecht.

    Bei Telephon-, Internet- oder Haustürgschäften räumt dir das BGB mit dem Fernabsatz- buw. Haustürgesetz einen Widerrufsfrist von 2 Wochen, beginnend ab Zugang der Widerrufsbelehrung bzw. Ware, ein.

    Alles andere ist Glückssache und Kulanz.
    Aber fragen kostet nichts.

    Nur als Tipp: Freundlich und Höflich bleiben :)
    Immerhin willst du so gesehen was von denen und bei Kulanzgeschichten schadet ein freudliches Auftreten nie^^
     
  6. spanky2200

    spanky2200 VIP Mitglied

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    kannste vergessen, vodafone ist sehr unkulant. wollten mir den nicht stornieren, selbst bei darauffolgenden verlust des arbeitsplatzes. Könntest mal auf falschberatung versuchen...
     
  7. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Finde ich dann aber nicht nett, wenn der Verkäufer alles richtig gemacht hat.

    Nur weil - sorry - manche Leute nicht überlegen, was sie unterschreiben, muss man ja nicht jemanden anschwärzen, der nichts falsch gemacht hat... Meine Meinung ;)
     
  8. spanky2200

    spanky2200 VIP Mitglied

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    Also, iich weiß nicht was du unter "nicht falsch gemacht" hast verstehst? Die haben meistens nur Geld im Kopf und sonst nichts.
    Vodafone hat sich sogar mal quergestellt, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Obwohl der Vertragspartner (von unserer Seite aus) verstorben ist.
     
  9. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Bisher ist vom TO noch nicht wirklich ersichtlich gewesen, dass seine Omi wirklich falsch beraten wurde oder ob sie einfach nur nicht wirklich verstanden hat, was sie da unterschrieben hat...

    Ich weiß ich nur zu gut, dass viele Leute einfach unterschreiben ohne begriffen zu haben, was man ihnen gerade angeboten und erklärt hat. Frei nach dem Motto "Klingt gut, weiß zwar nicht, was das genau ist, aber wird schon passen"... Ich könnt dir da Geschichten erzählen :D

    Das mit dem Todesfall ist eine komplett andere Geschichte und das Unternehmen Vodafone hat primär nichts mit den Beratungsqualitäten des betroffenen Verkäufers zu tun. Du musst bedenken, du pisst bei einer "Falschberatung-Beschwerde über Verkäufer X" nicht Vodafone ans Bein, sondern Verkäufer X, der dann eventuell mit Abmahnung oder gar Entlassung zu rechnen hat.
    Und ganz ehrlich, das fände ich schon mies, wenn er gar nichts falsch gemacht hat :)

    Und diese Verallgemeinerung ala "Die haben doch eh alle nur Geld im Kopf" finde ich noch blöder ;) Mag sein, dass einige über Leichen gehen, ich halte von der Guerilla-Strategie "Hauptsache Abschlüsse, egal wie" auch nichts und werde sie selbst auch nie anwenden, aber dennoch alle über einen Kamm scheren ist falsch.

    Ich halte auch nicht viel von Vodafone, hatte mit denen nur Ärger und war froh, dass ich von dort weg kam, aber eine solche "Auflösungsstrategie" find ich trotzdem nicht in Ordnung :) Wenn der Verkäufer mutwillig wichtige Dinge verschwiegen hat und man wirklich von Falschberatung sprechen kann, ist das alle völlig i.O., aber wenn nicht, dann macht man sowas nicht :) Finde ich zumindest :)
    Oder anders gesagt, man macht einfach nicht andere Leute für seine eigenen Fehler verantwortlich, das ist einfach nur feige ;)
     
  10. spanky2200

    spanky2200 VIP Mitglied

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    Naja hast ja schon recht. Ich halte gar nichts von Vodafone, bei UMTS bin ich nur zu den gegangen, weil die bei uns das beste Netz haben, und DSL, naja Arcor-> Vodafone... muss ich auch nichts zu sagen.
    Ich wollte damit nur ausdrücken, dass ich bei T-Mobile z.B anders beraten werde, da wird mir keine 300 Terabyte Mega Superflat aufgedreht, wenn ich sage, ich möchte ein bisschen Telefonieren, Simsen und 1-2 Minuten mal ins Internet.
    Aber ehrliche Unternehmen gibts sowieso nicht, deswegen braucht man sich über einzelne normal nicht aufregen, obwohl ichs gerade mache...
     
  11. tr1cky

    tr1cky VIP Mitglied

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    Leute, es gibt ein 14-tägiges gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht auf Verträge oder Vertragsänderungen.
    Gekündigt wird am besten per Einschreiben mit Rückschein.
     
  12. spanky2200

    spanky2200 VIP Mitglied

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    Das ist ein irrglaube, man kann keine Verträge, die man im Laden gemacht hat, einfach so widerrufen. Das geht nur wenn mans an der Haustür, am Telefon oder im Internet gemacht hat!
     
  13. tr1cky

    tr1cky VIP Mitglied

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    Dann glaube ich definitiv nicht mehr an unser gutes altes Gesetzbuch.

    Gilt das auch für Vertragsänderungen bzw. Tarifänderungen, weil wir vor zwei Wochen noch erfolgreich eine Tarifänderung bei unserem Internetprovider widerrufen haben, ich glaub die sind aber auch nen bisschen kulanter :D
     
  14. allmächd

    allmächd VIP Mitglied

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    Nochmal für diejenigen, die mein Posting überlesen haben

    noch der Ausschnitt dazu...
     

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  15. Aurea

    Aurea VIP Mitglied

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    Dann kannst du uns natürlich auch ohne Probleme den passenden Gesetzestext posten oder?^^

    Oder anders gesagt, du darfst die Kulanz, die einige Händler teilweise praktizieren, nicht mit einem Gesetz verwechseln.
    Die neue Hose, die dir plötzlich nicht mehr gefällt, ansonsten aber einwandfrei ist, tauscht dir der Händler auch nur aus Kulanz wieder um - verpflichtet ist er dazu nicht^^
     
    #15 Aurea, 13. Aug. 2009
    Zuletzt bearbeitet: 13. Aug. 2009
  16. zoomatic

    zoomatic Neues Mitglied

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    Hi Nachtigall :)
    Ich denke dass mit dem einschreiben an Vodafone ist eine gute Idee, jedoch muss der Shop auf seinen Vertrag verzichten. Er muss stornieren. Am besten in den Shop, falls nicht schon geschehen und auf eine kulante Lösung hoffen, aber auch dieses Fordern.
    Wichtig bei einer Vertragsverlängerung oder neuvertrag: die Hardware / Handy mit Rechnung mitbrngen, damit nach der Retoure der REgelablauf des Stornos vollzogen werden kann.

    Falls du doch den WEg via Einschreiben vorziehen magst :

    Vodafone D2 GmbH
    -Kundenbetreuung-
    40875 Ratingen

    ...Und wenn es ein direkter Shop war, werden die mittlerweile nicht auf das Geld, sondern auf die zufriedenen Kunden schauen. Das ist mehr Wert als euros.

    Gruuß
    Zoooooomatic! :)
     
    #16 zoomatic, 17. Aug. 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. Aug. 2009
  17. fuchsbaerga

    fuchsbaerga VIP Mitglied

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    Hi,
    das ist das Problem des mündigen Bürgers ... Grundsätzlich bietet Vodafone an, bei Nichtnutzung bzw. maximaler Nutzung von 1 Minute bzw. Versand einer SMS vom Vertrag zurück zu treten.
    Grundsätzlich besteht aber immer die Möglichkeit eines Tarifwechsels, in z.B. die niedrigste Tarifstufe (Schubladentarif), danach nimmt man die SIM-Karte und packt sie gut weg.

    Gruß fuchsbaerga

    P.S: wahrscheinlich sit das Thema eh nicht mehr relevant
     
  18. Nachtigall2010

    Nachtigall2010 Moderator

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    Nope hat sich erledigt.
    Meine Oma hat es nicht mehr wiederrufen. -.-
    Mal schauen wegen was günstigern tarif.
     
  19. der-hamster

    der-hamster VIP Mitglied

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    Um mal eine Bresche für die Shops zu schlagen: Es gibt gute und schlechte. Bis jetzt habe ich mit den Shops wo ich War immer GUTE Erfahrung gehabt. Mein Ärger mit T-Mobile beruhte ja nicht auf Ärger mit einem Shop.

    Und: die MA im Shop können nicht noch so jede KLeinigkeit eines Handys kennen. Dafür gibt es zu viele. Oder kennt ihr in eurem Bereich wirklich alles ????????????????????????

    Wer einen Vertrag unterschreibt sollte ihn auch lesen. Und wenn mein Opa ein Handy will gehe ich los und hole ihm eines ( Ich will jetzt wirklich keinen damit anpissen).
     
  20. phone-company

    phone-company VIP Mitglied

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    also was ich hier lese.....echt unglaublich :) Vodafone kündigt den Vertrag sofort bei todesfall des Vertragsnehmers, ohne wenn und aber. Ich habe das einige male für Bekannte und Kollegen sowie für einige Kunden gemacht. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht aus. Das nur weil jemand auf der ersten Seite behauptet hat das vodafone so unkulant wäre und selbst bei Tod des Vertragsnehmers den Vertreag nicht vorzeitig kündigen würde.

    Vodafone war bislang immer sehr kulant aber siehe alle posts vorher... bei Haustürgeschäften 14 Tage, wenn du selber in den Laden gehst dann auf kulanz.... so ist es und das sollte man sich eben überlegen das man ab 18 aufpassen muss was man unterschreibt.. nehmt die Verträge notfalls mit nach Haus. Aber leider ist es so das die ganzen Leute nur auf die Handys geil sind und sich um die eigenen Finanzen keinen Kopf machen (bzw erst dann wenn es zu spät ist). Gibt es häufig das ausgerechnet Arbeitslosengeldempfänger 4 Verträge laufen haben..... :(
     
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